Luxemburg: Steuerreform verabschiedet
[veröffentlicht am 05.01.2017]
Das luxemburgische Parlament hat am 14. Dezember 2016 die neue Steuerreform beschlossen.
Die meisten Maßnahmen sind bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Die Körperschaftssteuer wird auf 19% (2017) und auf 18% (2018) gesenkt (für Gesellschaften mit geringem Einkommen, z.B. Start-Up Unternehmen, sinkt der Satz auf 15%). Die Registrierungsgebühr von 0,24% des Wertes in Notarurkunden wird abgeschafft.
Gesellschaften müssen ab 2017 zwingend ihre Steuererklärungen elektronisch einreichen. Außerdem wurden Maßnahmen verabschiedet, um die Know-Your-Customer Prozeduren zu stärken.
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