Juristische Themen
Gesellschaftsformen in Schweden
- Eine Aktiengesellschaft (aktiebolag) kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Die Firma der Aktiengesellschaft wird landesweit geschützt. Es besteht ein hoher Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter, da die Gesellschaft als eigene juristische Person haftet und damit eine klare Trennlinie zwischen dem Unternehmen und den Gesellschaftern besteht.
- Die Gründung eines Einzelunternehmens (enskild firma) ist einfach und nicht an hohe Voraussetzungen geknüpft. Es bedarf keines Mindestkapitals. Der Gesellschafter haftet allerdings persönlich.
- Für die Gründung einer Handelsgesellschaft (handelsbolag) oder einer Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) bedarf es keines Mindestkapitals. Die Gesellschafter haften allerdings persönlich. Bei einer Kommanditgesellschaft besteht die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung bestimmter Gesellschafter, der sog. Kommanditisten.
- Eine Filiale (filial) kann ohne Mindestkapital gegründet werden. Das ausländische Hauptunternehmen haftet vollumfänglich für die Verpflichtungen der Filiale. Ein ausländisches Unternehmen darf in Schweden nur eine Filiale haben.
- Öffentliche Aktiengesellschaften (publikt aktiebolag): Das Gesellschaftskapital muss mindestens 500.000 SEK (ca. 60.000 EUR) betragen.
- Private Aktiengesellschaften (privat aktiebolag): Das Gesellschaftskapital muss mindestens 50.000 SEK (ca. 6.000 EUR) betragen.
- Einzelunternehmen (enskild firma): Es bedarf keines Mindestkapitals.
- Handelsgesellschaft (handelsbolag): Es bedarf keines Mindestkapitals.
- Kommanditgesellschaft (kommanditbolag): Es bedarf keines Mindestkapitals.
- Filiale (filial): Es bedarf keines Mindestkapitals.
Die Antworten auf die folgenden Fragen werden Ihnen wesentliche, für die Praxis wichtige Hinweise zur Gründung einer Gesellschaft in Schweden geben. Den Fragenkatalog sowie die Antworten hat Ihnen die auf den deutsch-schwedischen Rechtsverkehr spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Wistrand Advokatbyrå (Stockholm) erstellt.
Kontakt:
Herr Advokat Sascha Schaeferdiek, sascha.schaeferdiek@wistrand.se, Tel. +46 (0)8 507 300 26
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Verschiedene in Betracht kommende Gesellschaftsformen in Schweden
1. Welche Gesellschaftsformen kommen in Schweden Betracht?
2. Wie ist das Standing der verschiedenen Gesellschaftsformen in Schweden?
3. Was sind in Schweden die wesentlichen Vorteile und Nachteile der Gesellschaftsformen?
4. Wie hoch sind in Schweden Gründungskapital und Gründungskosten für die verschiedenen Gesellschaftsformen?
Antworten:
1. Welche Gesellschaftsformen kommen in Schweden in Betracht?
Die am häufigsten vorkommenden Gesellschaftsformen in Schweden sind Aktiengesellschaften (aktiebolag, AB), Einzelunternehmen (enskild firma), Handelsgesellschaften (handelsbolag, HB), Kommanditgesellschaften (kommanditbolag, KB) und Filialen (filial).
Ausländische Unternehmen gründen in Schweden in den meisten Fällen eine Aktiengesellschaft (aktiebolag). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Aktiengesellschaft die einzige Gesellschaft nach schwedischem Recht ist, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat und deren Gesellschafter nicht persönlich haften. Es wird zwischen öffentlichen Aktiengesellschaften (publikt aktiebolag) und privaten Aktiengesellschaften (privat aktiebolag) unterschieden. Lediglich öffentliche Aktiengesellschaften können an der Börse notieren und sich öffentlich finanzieren. Private Aktiengesellschaften sind mit der deutschen GmbH vergleichbar.
Die Gründung eines Einzelunternehmens (enskild firma) eignet sich für kleinere Betriebe von Einzelpersonen und ist mit dem deutschen Einzelhandelskaufmann vergleichbar. Die Gesellschaftsformen Handelsgesellschaft (handelsbolag) und Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) werden von mehreren Gesellschaftern gegründet, die zum Teil oder sämtlich persönlich haften. Eine Filiale (filial) ist die unselbständige Zweigniederlassung eines ausländisches Unternehmens in Schweden.
2. Wie ist das Standing der verschiedenen Gesellschaftsformen in Schweden?
Da die Aktiengesellschaft (aktiebolag) die einzige Gesellschaftsform mit eigener Rechtspersönlichkeit ist, wird diese Gesellschaftsform sehr häufig von in- und ausländischen Unternehmen gewählt. Im Vergleich zu der deutschen GmbH ist das Stammkapital mit 50.000 SEK (ca. 6.000 EUR) relativ gering, so dass die finanzielle Hürde der Gründung eines solchen Unternehmens nicht so hoch ist wie in Deutschland. Die Aktiengesellschaft (aktiebolag) kann aufgrund ihrer flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten gut den Herausforderungen des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. In den letzten fünf Jahren hat sich die Anzahl registrierter Aktiengesellschaften in Schweden von ca. 340.000 auf ca. 427.000 erhöht.
Das Einzelunternehmen (enskild firma) wird als Unternehmensform häufig von kleinen Unternehmen genutzt. Ihre Anzahl ist in den letzten fünf Jahren von ca. 551.000 auf 501.000 leicht zurückgegangen.
Handels- und Kommanditgesellschaften (handelsbolag, kommanditbolag) machen ca. 10% der üblichen Gesellschaftsformen in Schweden aus. Die Anzahl der Filialen (filial) in Schweden ist zwar in den letzten fünf Jahren leicht gestiegen, macht jedoch insgesamt nur 0,3% der schwedischen Unternehmensformen aus.
3. Was sind in Schweden die wesentlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen?
4. Wie hoch ist in Schweden das Mindestkapital bei den verschiedenenGesellschaftsformen?
5. Wie hoch sind in Schweden die Gründungskosten bei den verschiedenen Gesellschaftsformen?
Die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft, für die Durchführung der notwendigen Formalitäten sowie die Veröffentlichungen liegen bei ca. 3.500 SEK (ca. 400 EUR). Hinzu kommt das Honorar für die Rechtsanwälte, die mit der Gründung der Gesellschaft beauftragt werden. Ein Notar muss in Schweden bei keiner Gesellschaftsform zur Durchführung der Gründung hinzugezogen werden.
Stand der Bearbeitung: Mai 2013
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