Arbeitsrecht in Frankreich
Das französische Arbeitsrecht unterscheidet sich in seiner Komplexität deutlich vom Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Wollen Sie einen Arbeitnehmer für den französischen Markt einstellen, ist es deshalb sehr wichtig, die Rahmenbedingungen eines französischen Arbeitsverhältnisses zu kennen, um die Interessen des eigenen Unternehmens bestmöglich schützen zu können.
Beachtung verdienen im Hinblick auf das französische Arbeitsrecht zunächst die Anforderungen an die Erstellung und den Abschluss von französischen Arbeitsverträgen, die Verwaltung von Arbeitnehmern in Frankreich sowie insbesondere die Abführung der französischen Sozialabgaben.
Des Weiteren sollte die Möglichkeit der Vereinbarung einer Probezeit oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses geprüft werden. Generell müssen die französischen Bestimmungen zur Arbeitszeit und zum Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags beachtet werden.
In Frankreich existiert ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der sogenannte SMIC. Daneben müssen Arbeitgeber auch den Mindestlohn beachten, der in einem auf sie anwendbaren französischen Tarifvertrag geregelt ist. Unsere Zusammenfassung Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich informiert Sie über dieses wichtige Thema.
Wann Sie verpflichtet sind, eine Betriebsordnung für Ihre Arbeitnehmer in Frankreich aufzustellen und was in dieser stehen muss, erfahren Sie in unserem Artikel „Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)“.
Auch der Ablauf von arbeitsgerichtlichen Verfahren stellt sich in Frankreich sehr anders dar, als vor den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Gerichten.
Ebenso folgt die Behandlung von Arbeitsunfällen in Frankreich eigenen Regeln.
Schließlich sei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines französischen Arbeitsverhältnisses (z.B. Massenentlassungen aus betriebsbedingten Gründen; Aufhebungsvertrag nach frz. Recht) hingewiesen, welche in Frankreich einem strengen Verfahren unterliegen.
Auch das kollektive Arbeitsrecht und die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich unterliegen in Frankreich besonderen Regeln, die Sie als ausländischer Arbeitgeber kennen sollten.
Lesen Sie auch unser Kanzleimagazin "La Nouvelle"
"La Nouvelle: Arbeitsrecht in Frankreich, April 2020"
"La Nouvelle: Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich, Mai 2020"
Nachfolgend finden Sie unsere Videos zum Arbeitsrecht in Frankreich:
Weitere Videos zum deutsch-französischen Wirtschaftsrecht finden Sie auf dem YouTube-Kanal von EPP Rechtsanwälte – Avocats.
Wir hoffen, dass unsere weiterführenden Informationstexte und Videos Ihnen helfen, sich einen soliden ersten Überblick über die Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts zu verschaffen. Als deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich stehen wir in allen Belangen des französischen Arbeitsrechts zu Ihrer Verfügung und freuen uns über Ihren Anruf!
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: September 2022