Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo


Reverse Charge-Verfahren in Ägypten

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Nach dem neuen Mehrwertsteuergesetz Nr. 67/2016 („VAT Law“) wurde das Reverse Charge Verfahren auch in Ägypten eingeführt.

Was ist Reverse-Charge in Ägypten?

Reverse Charge ist ein Mechanismus, der für den Fall gilt, dass der Lieferant einer Ware oder Dienstleistung (nachfolgend “Verkäufer” genannt) außerhalb Ägyptens (z.B. in Deutschland) ansässig ist und der Käufer oder Dienstleistungsempfänger (nachfolgend “Käufer" genannt) seinen Wohnsitz in Ägypten hat. In diesem Fall wird die Pflicht zum Abzug und zur Abführung der ägyptischen Mehrwertsteuer (engl.: value added tax) an den ägyptischen Käufer statt an den ausländischen Verkäufer umgekehrt.

Normalerweise sollte die ägyptische Mehrwertsteuer dem Käufer belastet werden, sodass der Käufer belastet wird. Die Pflicht, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und diese an die ägyptische Steuerbehörde zu überweisen, obliegt jedoch dem Verkäufer. Wenn der Verkäufer jedoch seinen Wohnsitz außerhalb von Ägypten hat, ist er nicht vom ägyptischen Mehrwertsteuergesetz betroffen und damit ist er nicht verpflichtet, die Steuer an die ägyptischen Finanzbehörden abzuführen. In diesem Fall ist deshalb der Käufer in Ägypten verpflichtet, die Mehrwertsteuer stattdessen an die ägyptische Finanzbehörde abzuführen.

In Bezug auf Dienstleistungen ist das neu. Nicht aber in Bezug auf Waren. Zuvor wurde die Mehrwertsteuer auf Waren bei der Zollabfertigung erhoben und immer im Preis berücksichtigt. In Bezug auf Dienstleistungen zahlten die Käufer jedoch in der Regel keine Mehrwertsteuer. Was ist also die Konsequenz?

Empfänger von Dienstleistungen aus dem Ausland müssen die Mehrwertsteuer in den Preis der Dienstleistungen mit einkalkulieren, die sie empfangen. Ausländische Dienstleistungen, die in Ägypten erbracht werden, werden deshalb (um die USt.) teurer. Im Ergebnis werden dadurch Preise ausländischer Dienstleistungen in Ägypten steigen.

Fazit: Wenn ein Betrieb, der keine geschäftliche Einrichtung (d.h. steuerliche Betriebsstätte) in Ägypten hat, in Ägypten Dienstleistungen erbringt, sind folgende Konstellationen zu unterscheiden:

  • Ist der Empfänger der Dienstleistung mit Sitz in Ägypten mehrwertsteuerlich nicht registriert, muss der ausländische Dienstleister zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem VAT Law einen fiskalischen Vertreter bestellen.
  • Sobald der Dienstleistungsempfänger in Ägypten aber mehrwertsteuerlich registriert ist, muss der Dienstleister keinen fiskalischen Vertreter bestellen. Hier kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung.

Sie wünschen Beratung zum Reverse Charge Verfahren in Ägypten? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: März 2023