Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Ägypten
CBBL Rechtsanwalt in Ägypten, Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Kairo


Streitbeilegung / Mediation in Ägypten

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kairo, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44, mideastlaw.de


Nach Angaben der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) benötigen ägyptische Gerichte durchschnittlich 1.010 Tage, um über vertragliche Ansprüche aus Rechtsgeschäften zu urteilen. Das ist für Unternehmen und Investoren gleichermaßen ein Problem. Diese Zahl macht deutlich, dass die Effizienz der ägyptischen Gerichtsbarkeit dringend zu verbessern ist.

Eine praktikable Alternative zur Gerichtsbarkeit stellt in Ägypten, neben der Schiedsgerichtsbarkeit, die Wirtschaftsmediation dar.

Ägyptische Gesetze zur Verankerung der Mediation

Schon im alten Ägypten wurden Streitigkeiten und Konflikte zwischen den Menschen, unter Einbeziehung eines dritten, unparteiischen Vermittlers gelöst. Vermittler wurden nach ihren Erfahrungen in der Konfliktbeilegung ausgewählt.

In Ägypten gibt es derzeit zwei Gesetze zu gerichtlicher Mediation, zum einen im Bereich der Familiengerichte, zum anderen im Bereich der Handelsgerichtsbarkeit. In den Familiengerichten wird die Mediation von einem Gerichtsmitarbeiter und in den Handelsgerichten von einem Richter durchgeführt. Diese Programme haben die Nutzung der Mediation in Ägypten zwar gefördert, allerdings werden die Erwartungen an eine Streitschlichtung nicht zur Zufriedenheit der Parteien erfüllt. Die Klageparteien sind mit der vorgeschriebenen Mediation nicht zufrieden und betrachten diese gesetzlichen Verfahren als einen unnützen Zwischenschritt vor einem gerichtlichen Streitverfahren.

Vorteile der Mediation in Ägypten

Dabei hat die Mediation, sofern sinnvoll eingesetzt, viele Vorteile. Als Alternative zu einem Gerichtsverfahren kann die Mediation Streitigkeiten in nur 90 Tagen lösen und den Parteien damit viel Zeit und Geld einsparen. Ein derart schnelles Verfahren fördert ein besseres Geschäftsumfeld für Investoren und Unternehmer gleichermaßen. Erfahrungsgemäß werden Vermittlungslösungen eher eingehalten, wenn die Parteien einen Streit einvernehmlich beilegen. Die umständliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche trübt das Investitionsklima in Ägypten. Abgesehen davon, dass die Mediation schneller und weniger kostspielig ist als der Gang zu Gericht, erhält sie die Geschäftsbeziehungen aufrecht, während streitige Gerichtsverfahren diese wertvollen Beziehungen oft ruinieren.

Grundsätze der Mediation in Ägypten

Der Ursprung der Mediation liegt in dem Gedanken der Vermittlung. Dieser Gedanke ist in verschiedenen Kulturen seit Jahrhunderten verankert, damit verbunden die Aspekte der Selbstverantwortung der Parteien und des gütlichen Ausgleichs. Die Beilegung eines Rechtsstreits durch Vergleich zu fördern, ist eine der Maximen des Römischen Rechts. Daraus ergibt sich ein grenzüberschreitendes Grundverständnis zu den maßgeblichen Charakteristika von Mediation:

  • Freiwilligkeit,
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien,
  • keine Entscheidungsgewalt des Mediators,
  • Vertraulichkeit des Verfahrens und
  • Konzentration auf Interessen anstelle der Fokussierung auf Positionen.

[Weitere Ausführungen zu den Grundsätzen der Mediation finden Sie in Kapitel §25, „Internationale Schiedsverfahren - Praxishandbuch“, Salger/Trittmann (Herausgeber), C.H. Beck Verlag, 2019, Rdnr. 34-70.]

Internationale Initiativen zur Förderung der Mediation in Ägypten

Es gibt viele internationale Initiativen, die die Durchführung von Mediation in Ägypten unterstützen. Ziel der Unterstützung von Mediation ist es, Handelsstreitigkeiten durch effektive Schlichtungsmethoden zu lösen und damit den Wirtschaftsstandort Ägypten zu verbessern. Die Schlichtung wird im Vergleich zu den Gerichten und der Schiedsgerichtsbarkeit als eine schnellere und effizientere Methode angesehen. Die Vereinten Nationen haben kürzlich das „UNCITRAL-Modellgesetz über Internationale ADR-Verfahren in Wirtschaftsstreitigkeiten“ in arabischer Sprache veröffentlicht, dem die arabischen Länder sowohl auf kommerzieller als auch auf internationaler Ebene folgen sollen.

Der nächste Schritt ist die Einführung eines Mediationsgesetzes, an dessen Entwurf die IFC (International Finance Corporation) mitwirkt. Es soll Unternehmen dazu ermutigen, Schlichtung durch Mediation, statt streitige Verfahren zu nutzen, um die Gerichte zu entlasten und die Rechte der Investoren durch den Einsatz akkreditierter Schlichter zu schützen.

Mediationszentren in Ägypten

In Ägypten gibt es drei Mediationszentren, an die man sich wenden kann und, die alle eigene Regeln haben: 1) das „Arab Mediation Center“ (AMC), 2) das „Cairo Regional Centre for International Commercial Arbitration“ (CRCICA), das mit seinem Schlichtungsdienst auch Mediationsdienste anbietet, und 3) das „Egyptian Centre for Arbitration and Mediation“ (ECAM), das der General Authority for Investment and Free Zones (GAFI) angegliedert ist und zum ägyptischen Investitionsministerium gehört.

Während das AMC und das CRCICA Streitigkeiten aus Vertrag zwischen privaten Parteien (z.B. ausländischer Investor und ägyptischer Vertragspartner) schlichtet, ist das ECAM durch das neue Investitionsgesetz Nr. 72 aus 2017 für Streitigkeiten zwischen Investoren und dem ägyptischen Staat eingerichtet worden. Das ECAM soll eine unabhängige Einrichtung sein und ist mit eigenen Regeln und Vorschriften ausgestattet. Das ECAM ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Investoren und ägyptischen staatlichen Behörden, sofern beide Parteien einvernehmlich den Streit an das ECAM verweisen.

Der Vorstand es ECAM besteht aus 5 Mitgliedern, die alle per Dekret des ägyptischen Ministerpräsidenten ernannt werden. Der Vorstand ist verantwortlich für den Erlass der Satzung des ECAM sowie seiner Schieds- und Schlichtungsregeln.

Das ECAM hat zwei verschiedene Ausschüsse, die zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten eingerichtet wurden:

1. Der erste Ausschuss heißt „Ministerial Committee for Settlement of Investment Disputes“ und prüft die Anträge von Beschwerden und Streitigkeiten, die sich zwischen den Investoren einerseits und dem ägyptischen Staat oder einer seiner verbundenen Einrichtungen andererseits ergeben. Dieser Ausschuss erlässt innerhalb von 30 Tagen nach Anhörung aller Parteien eine begründete Entscheidung. Die Entscheidung ist nach Genehmigung des Kabinetts für die betreffende Behörde verbindlich und vollstreckbar. Ungeachtet dessen hat der Investor weiterhin das Recht, gegen den Staat zu klagen.

2. Der zweite Ausschuss ist das „Ministerial Committee for Settlement of Investment Contract Disputes“ und wird zur Beilegung von Streitigkeiten aus Investitionsverträgen eingesetzt, an denen der Staat oder eine seiner verbundenen Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen beteiligt ist. Dieser Ausschuss bemüht sich um eine Einigung zwischen den Parteien, einschließlich der Vereinbarung um Umschuldung der Finanzbeiträge, der Berichtigung unrichtiger vorvertraglicher Verfahren und der Verlängerung der in diesen Verträgen vorgesehenen Verjährungsfristen. Eine solche Entscheidung ist für den Staat und seine Einrichtungen verbindlich und vollstreckbar.

Musterklauseln für Verträge zwischen zwei privaten Parteien (z.B. CRCICA)

Einfache Mediationsklausel:

Any dispute arising in connection with this agreement shall be settled by mediation in accordance with the Rules of Mediation of the Cairo Regional Center for International Commercial Arbitration (CRCICA). Unless otherwise agreed between the parties, the mediator will be nominated by CRCICA.”

Mehrstufige Mediationsklausel:

“If any dispute arises in connection with this agreement, directors or any senior representatives of the parties with authority to settle the dispute will, within [ ] days of a written request from one party to the other, meet in a good faith effort to resolve the dispute.

If the dispute is not resolved at that meeting, it shall be settled by mediation in accordance with the Rules of Mediation of the Cairo Regional Centre for International Commercial Arbitration (CRCICA). Unless otherwise agreed between the parties, the mediator will be nominated by CRCICA.

No party may commence any court proceedings or arbitration in relation to any dispute arising out of this agreement until the dispute has been referred to mediation and either the mediation has terminated or the other party has failed to participate in the mediation, provided that the right to issue court proceedings or arbitration is not prejudiced by a delay.

In case of failure of the mediation process, the parties agree to refer the dispute to arbitration in accordance with the Arbitration Rules of the CRCICA.“

Die Parteien sollten des Weiteren überlegen, ob sie ergänzend Fristen für die Verhandlungen und die Mediationsphasen einfügen wollen. Schließlich haben die Parteien noch die Möglichkeit, den Mediator als Schiedsrichter zu ernennen und ihn aufzufordern, die Vergleichsvereinbarung in einem Schiedsspruch zu bestätigen.

Kostenüberblick (z.B. CICRCIA) in Ägypten

Finden Sie hier eine Übersicht zu Gebühren und Honoraren.

Zur Unterstützung bei einem Mediationsverfahren in Ägypten stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kairo, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +20 - 2 - 239 143 44


Stand der Bearbeitung: März 2023