Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belgien
CBBL Rechtsanwalt in Belgien, Oliver Weinand, Kanzlei Cairn Legal
Oliver Weinand
Rechtsanwalt
Cairn Legal
Brüssel


Beendigung von Arbeitsverträgen – Allgemeines zur Beendigung eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer in Belgien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt Frank Weinand, f.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 70, www.cairnlegal.be


Befristete belgische Arbeitsverträge enden grundsätzlich durch Ablauf der Vertragslaufzeit oder durch Abschluss der Arbeit, zu deren Durchführung sie geschlossen wurden.

Unbefristete belgische Arbeitsverträge können auf Wunsch einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. (siehe: Kündigung eines belgischen Arbeitsvertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist)

Befristete und unbefristete belgische Arbeitsverträge können bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes fristlos gekündigt werden. (siehe: Fristlose Kündigung eines belgischen Arbeitsvertrages aus schwerwiegendem Grund)

Wird (i) ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne schwerwiegenden Grund oder (ii) ein befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf der Laufzeit oder vor Beendigung der Arbeit und ohne schwerwiegenden Grund gekündigt, so muss die kündigende Partei der anderen Partei eine Entschädigungszahlung leisten. (siehe: Kündigung eines belgischen Arbeitsvertrages mittels Zahlung einer Entschädigung)

Arbeitsverträge enden darüber hinaus durch den Tod des Arbeitnehmers und durch höhere Gewalt.

Sie wünschen Beratung zur Beendigung von Arbeitsverträgen in Belgien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt Oliver Weinand, berät Sie gerne: o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72


Stand der Bearbeitung: April 2017