Einführung zur Aufnahme von Geschäftstätigkeiten
Möchten ausländische Unternehmen längerfristig in Belgien Tätigkeiten aufnehmen, ist zunächst zu entscheiden, ob sie in Belgien eine Zweigniederlassung eröffnen oder ob die Gründung einer Tochtergesellschaft zweckmäßiger ist.
Siehe hierzu:
Neben diesen gesellschaftsrechtlichen Aspekten sind bei der Aufnahme von Tätigkeiten in Belgien auch steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten.
Siehe hierzu:
Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in Belgien: Überblick zum belgischen Arbeitsrecht
Ziel dieser Beiträge ist es, potentiellen ausländischen Investoren einen Überblick über die genannten Aspekte zu verschaffen. Da die Ausgangssituation ausländischer Investoren und deren Ansprüche jedoch erheblich variieren können, ist es ratsam, für die umfassende Beurteilung des konkreten Vorhabens einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Sie wünschen Beratung zur Einführung zur Aufnahme von Geschäftstätigkeiten? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt Oliver Weinand, berät Sie gerne: o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72
Stand der Bearbeitung: April 2017