Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belgien
CBBL Rechtsanwalt in Belgien, Oliver Weinand, Kanzlei Cairn Legal
Oliver Weinand
Rechtsanwalt
Cairn Legal
Brüssel


Vertrieb in Belgien: Allgemeines

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Brüssel, Herrn Rechtsanwalt Frank Weinand, f.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 70, www.cairnlegal.be


Die erfolgreiche Marktbearbeitung in Belgien setzt die Zusammenarbeit mit einem lokal gut eingeführten Vertreter voraus. Aufgrund einiger belgischer Besonderheiten sollte im Ernstfall ein in dieser Materie versierter belgischer Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

1. Vertretersuche in Belgien

Bei der Vertretersuche sind Handelskammern, Interessenverbänden oder direkte Kontaktaufnahme erfolgsversprechend. Persönliches Kennenlernen und weiterführender Kontakt sind i.d.R. unerlässlich, um Erfolge verbuchen zu können.

2. Vertretungsgebiet und Vertreterwahl

Im Allgemeinen beanspruchen Handelsvertreter Belgien als exklusives Vertretungsgebiet, was im Hinblick auf die geringe geographische Ausdehnung generell auch eingeräumt wird. Aufgrund der Mehrsprachigkeit Belgiens sollte sichergestellt werden, dass der Vertreter zumindest Niederländisch und Französisch als die beiden wesentlichen Landessprachen erstklassig beherrscht.

Oft bedienen sich Vertreter für die jeweils andere - wallonische oder flämische - Region auch eines oder mehrerer Subvertreter(s). Der Großteil der Vertretungen deutschsprachiger Firmen befindet sich in Flandern – dies auch aufgrund der dort stärker verbreiteten guten Deutschkenntnisse. Es sollte vermieden werden, den belgischen Markt über einen Vertreter aus Frankreich oder den Niederlanden zu bearbeiten.

3. Arten der Absatzmittler in Belgien

In Belgien sind 3 Arten von Absatzmittlern von Bedeutung.

Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die bei Vertragsabschluss verwendete Bezeichnung auch mit dem Vertragsinhalt übereinstimmt und somit der tatsächlich gewählten Absatzmittler-Kategorie entspricht.

3.1 selbständiger Handelsvertreter

("agent commercial" - "handelsagent")

Der Handelsvertreter ist als selbständiger und unabhängiger Kaufmann tätig, der im Namen und im Auftrag eines anderen Unternehmens damit betraut ist, Geschäfte zu vermitteln und/oder abzuschließen. Der Handelsvertreter handelt im Namen und für Rechnung der von ihm vertretenen Firma und hat gewöhnlich nur Anspruch auf eine Provision. Die rechtliche Stellung des selbständigen Handelsvertreters befindet sich im Titel 1 des Buches X des belgischen Wirtschaftskodex (WK).

3.2 Handelsreisende in Belgien

("représentant de commerce" - "handelsvertegenwoordiger")

Der Handelsreisende ist ein Arbeitnehmer, der im Namen und auf Rechnung eines Unternehmens regelmäßig eine Kundschaft betreut und mit ihr Geschäfte verhandelt und/oder abschließt. Der Handelsreisende ist weisungsgebunden und handelt unter der Autorität seines Arbeitgebers. Seine Arbeitsleistung wird mit einem fixen Gehalt und/oder durch Provision entlohnt. Da er kein selbständiger Kaufmann ist, wird er durch zwingende arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften geschützt (Gesetz über den Arbeitsvertrag vom 03.07.1978).

3.3 Vertragshändler

("concessionnaire" - "concessiehouder")

Der Vertragshändler ist ein selbständiger und unabhängiger Kaufmann, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein- und weiterverkauft. Wenn einem solchen Kaufmann vom Lieferanten ein Gebietsschutz (Alleinvertriebsfunktion) eingeräumt wird, genießt er in Belgien einen Kündigungsschutz (Titel 3 des Buches X des WK), der deutlich über dem liegt, was in anderen europäischen Ländern üblich ist.

Für weitere Details verweisen wir auf die Beiträge „Vertrieb in Belgien – der selbständige Handelsvertreter“, „Vertrieb in Belgien – der angestellte Handelsreisende“ sowie Vertrieb in Belgien – der Vertragshändler.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Brüssel, Herr Rechtsanwalt Oliver Weinand, berät Sie gerne: o.weinand@cbbl-lawyers.de, Tel. +32 - 2 - 787 70 72


Stand der Bearbeitung: November 2017