Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Brasilien
CBBL Anwalt in Brasilien, Gustavo Stüssi Neves, Kanzlei Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Stüssi-Neves Advogados
São Paulo, Rio de Janeiro


Unternehmenskauf in Brasilien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in São Paulo, Herrn Gustavo Stüssi Neves, Advogado, stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 12www.stussi-neves.com


Unternehmenskauf in Brasilien

Investoren haben die Möglichkeit, entweder eine Beteiligung an einer Gesellschaft oder das Unternehmen als Ganzes zu erwerben („share deal“) oder seine Aktivitäten einschließlich der Aktiva ganz oder teilweise zu übernehmen („asset deal“).

Beschränkungen für ausländische Investoren bestehen nach der brasilianischen Verfassung nur noch in wenigen, sehr speziellen Wirtschaftsbereichen, zum Beispiel auf dem Gebiet der Nuklear- oder Raumfahrtindustrie, wo eine Beteiligung nicht möglich ist.

Wie bei einer Joint Venture-Vereinbarung sollten beim Erwerb einer Beteiligung zur Vermeidung zukünftiger Komplikationen idealerweise die wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Fragen und Abläufe zwischen den Gesellschaftern geklärt werden, z.B. Beschlussquoren, Möglichkeiten und Voraussetzungen von Kapitalerhöhungen, Ernennung und Absetzung des Geschäftsführers, Auswahl und Festsetzung der Vergütung der leitenden Angestellten, Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Recht auf Ausscheiden, Auszahlung im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, Vorkaufsrechte, Eintritt von Erben, etc.

Der Kauf eines Unternehmens als Ganzes gestaltet sich im Prinzip einfacher. Häufig sind Investoren aber nicht an dem Unternehmen als Ganzes interessiert, sondern lediglich an einem Teil dessen Aktivitäten. Dann werden bestimmte Bereiche oder Aktivitäten des Unternehmens (einschließlich Immobilien und Personal) übernommen, um diese weiterzuentwickeln und ein neues Unternehmen zu schaffen („asset deal“).

In jedem Fall besteht beim Erwerb sowohl einer Gesellschaftsbeteiligung, als auch eines gesamten Unternehmens (häufig aber auch bei dem zuvor erwähnten Erwerb von Teilen eines Unternehmens oder dessen Aktivitäten!) das Risiko einer Haftung, insbesondere aus der steuer- und arbeitsrechtlichen Rechtsnachfolge.

Zunehmend spielt in der Praxis auch die Haftung für Altlasten im Umweltbereich eine Rolle.

Für bestehende Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet der Erwerber (über die gekaufte Gesellschaft) auch bei Unkenntnis über deren Bestehen. Vertragliche Bestimmungen, die die Haftung auf die Altgesellschafter verlagern sollen, ermöglichen zwar den Rückgriff auf den Käufer, können aber das aufgezeigte Haftungsrisiko des Unternehmenskäufers gegenüber Dritten nicht ausschließen. Der Vereinbarung von Garantien der Altgesellschafter kommt daher in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Überraschungen können und sollten durch eine due diligence vorgebeugt werden, bei der ein Unternehmen auf verdeckte Risiken hin überprüft wird.

Sie haben weitere Fragen zum Kauf eines Unternehmens in Brasilien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 12


Stand der Bearbeitung: Mai 2017