Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Bulgarien
CBBL Rechtsanwalt in Bulgarien, Konstantin Ruskov, Kanzlei Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Ruskov & Kollegen
Sofia


Gerichtsverfahren in Bulgarien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu

Welche Arten von Gerichtsverfahren gibt es in Bulgarien und welche Verfahrensvorschriften sind bei Prozessen in Bulgarien zu beachten?

Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen zu den Verfahren vor bulgarischen Gerichten: Mahnverfahren, Sicherungsverfahren, Klageverfahren und Zwangsvollstreckung

Einleitung

Wenn eine Forderung besteht, die laut bulgarischem oder europäischem Recht durch ein bulgarisches Gericht anerkannt werden muss, sollten zuerst alle Beweise gesammelt werden. Nachdem dieser Schritt erledigt wurde, muss die Gegenseite (der Schuldner) identifiziert werden. Das bedeutet, dass folgende Daten des Schuldners dem Gericht mitgeteilt werden müssen – Name, Personenkennziffer für natürliche Personen, die die bulgarische Staatsbürgerschaft besitzen oder EIK (Firmennummer laut dem bulgarischen Handelsregister) für juristische Personen, Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer. Es kommt häufig vor, dass Mandanten die Personenkennziffer ihres Schluderns nicht kennen. Aus diesem Grunde ist die Angabe dieser Personenkennziffer nicht verpflichtend.

Durch die Gesamtheit der anzugebenden Informationen wird die Prüfung der Bonität und Solvenz der Gegenpartei ermöglicht, um die Erfolgschancen des Gerichtsverfahrens festzustellen.

Auch der Kläger muss vor Gericht identifiziert werden – es gelten dieselben Informationspflichten wie bei der Identifizierung des Schluderns. Falls es sich bei der Person des Klägers um eine ausländische juristische Person handelt, muss dem Gericht auch ein aktueller Handelsregisterauszug mit Apostille nebst einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Bulgarische vorgelegt werden. Grund dafür ist, dass die Prozesssprache bei Verfahren in Bulgarien die bulgarische Sprache ist. Alle Prozessunterlagen müssen ins Bulgarische übersetzt werden – das gilt vor allem für die Beweise, die die Forderung begründen.

Für Anerkennung und Beitreibung einer Forderung in Bulgarien bestehen folgende rechtliche Möglichkeiten:

I. Mahnverfahren nach bulgarischem Recht

Das Mahnverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das es ermöglicht, Geldforderungen und die Rückgabe von beweglichen Sachen relativ schnell und einfach durchzusetzen, ohne das ein Klageverfahren durchgeführt werden muss. Die Gerichtsgebühren die mit der Einreichung des Antrags zu entrichten sind, belaufen sich auf 2% des Streitwerts. Anwaltsgebühren und weitere Kosten (Übersetzungs- und Fahrtkosten etc.) kommen hinzu.

Falls die Gegenpartei gegen den Antrag oder den Mahnbescheid einen Widerspruch erhebt, muss der Antragsteller eine Klageschrift einreichen und seine Ansprüche und Forderung(en) im Rahmen eines Klageverfahrens beweisen. Falls die Gegenpartei keinen Widerspruch erhoben hat, wird der Mahnbescheid Rechtskraft erhalten und der Antragsteller kann ein Vollstreckungsverfahren eröffnen. Sofern dadurch weitere Kosten für den Antragssteller entstehen, so müssen diese später vom Schuldner bezahlt werden.

II. Sicherungsverfahren nach bulgarischen Recht

Im Rahmen eines Sicherungsverfahrens können die Gerichte Sicherungsmaßnahmen festlegen, die einzuhalten sind, um die Zwangsvollstreckung aus einer Forderung zu gewährleisten. Ziel des Sicherungsverfahrens und der Sicherungsmaßnahmen ist es, dem Schuldner die Möglichkeit zu entziehen, vor der Zwangsvollstreckung über sein Vermögen zu verfügen und dem Gläubiger die Möglichkeit zu gewähren, die Beitreibung der Forderung durchzuführen.

III. Klageverfahren vor bulgarischen Gerichten

Als Beginn des Klageverfahrens wird die Einreichung der Klageschrift bei dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht bezeichnet. Die Klageschrift muss Informationen über die Verhältnisse der Parteien und eine Beschreibung der Forderung enthalten sowie deren Rechtsgrund. Zusammen mit der Klageschrift müssen dem Gericht alle schriftlichen Beweise mit einer Übersetzung ins Bulgarische vorgelegt werden. Im Rahmen der Beweisaufnahme kann der Kläger von dem Gericht verlangen, ein Gutachten zu beantragen oder Zeugen zu befragen. Nachdem die Klage erhoben wurde, wird das Gericht die Klageschrift der Gegenseite zur Klageerwiderung zustellen.

Die Kosten und Auslagen für die Einleitung eines Klageverfahrens, mit denen der Kläger rechnen sollte, sind wie Folgende: Gerichtsgebühr für die Klageerhebung in Höhe von 4% des Streitwerts, Gebühren für Gutachter, die von der Aufgabe und Anzahl der Gutachter abhängen (die Gebühr wird von dem zuständigen Gericht bestimmt und von der Partei bezahlt, die die Beantragung des Gutachtens verlangt hat), Gebühr für die Vorladung von Zeugen, falls vorhanden, Übersetzungskosten, Reisekosten und Anwaltshonorare. Die oben beschriebenen Kosten gelten für die erste Gerichtsinstanz. Bei einer Berufung entstehen weitere Kosten für Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren für die Vorladung von Zeugen und die Beantragung eines Gutachtens (falls notwendig). Die Gerichtsgebühr für das Berufungsverfahren beträgt 50% der Gebühr der ersten Gerichtsinstanz.

IV. Zwangsvollstreckung in Bulgarien

Damit ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden kann, muss das zuständige Gericht einen Vollstreckungsbescheid ausstellen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt mit einem Antrag an den Gerichtsvollzieher. Dem Antrag muss das Original des Vollstreckungsbescheids beigefügt werden. In dem Auftrag muss der Gläubiger die Handlungen benennen, die von dem Gerichtvollzieher vorgenommen werden sollen, wie z.B. Überprüfung des Vermögens des Schuldners, Einholung von Auskünften, Bestimmung der Art der Vollstreckung, Auferlegung eines Veräußerungsverbots für Grundstücke und Immobilien, Pfändung von Fahrzeugen / anderen beweglichen Sachen / Bankkonten / Gesellschaftsanteilen u.a.

Falls vor der Einleitung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kein Sicherungsverfahren durchgeführt worden ist, wird der Gerichtvollzieher dem Schuldner parallel zu der Übersendung der Aufforderung zur freiwilligen Erfüllung der Schulden bestimmte Sicherungsmaßnahmen auferlegen. Falls der Schuldner seine Schulden nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht freiwillig begleicht, wird die Zwangsvollstreckung fortgeführt. In diesem Falle entstehen dem Schuldner zusätzliche Kosten.

Für die Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens entstehen Kosten durch die Gebühren des Gerichtsvollziehers sowie Anwaltshonorare, die sich nach dem jeweiligen Streitwert richten. Es können Gebühren für die Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens, für die Prüfung des Vermögens des Schuldners, für die Erstellung und Zustellung der Aufforderung zur freiwilligen Begleichung der Schulden, Pfändungsgebühren sowie Gebühren für die Auferlegung eines Veräußerungsverbots an einer Immobilie usw. anfallen.

Alle Gebühren und Kosten müssen vorab bezahlt werden. Alle Gebühren und Anwaltshonorare (außer der Anwaltshonorare für das Mahnverfahren), die für den Gläubiger im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung der Forderung entstanden und bezahlt sind, sind vom Schuldner zu tragen und werden dem Gläubiger nach Betreibung der Geldforderung rückerstattet.

Alle oben erwähnten Verfahrensschritte beschreiben nur generell die Handlungen, die vorgenommen werden müssen, um eine Forderung in Bulgarien anerkennen und vollstrecken lassen zu können. Je nach Sachverhalt und Verhalten der Parteien kann das Verfahren im konkreten Einzelfall durchaus Abweichungen von den oben beschriebenen Regelfällen erfahren.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Sofia, Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, berät Sie gerne: ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99


Stand der Bearbeitung: Oktober 2020