Verwendung des ordentlichen Jahresabschlusses der Aktiengesellschaft in Tschechien als Grundlage der Gewinnausschüttung im nachfolgenden Geschäftsjahr

Möglichkeit der Herabsetzung einer einseitig aufgerechneten unangemessenen Vertragsstrafe durch das tschechische Gericht

Unternehmen, die ihren Jahresabschluss im Handelsregister nicht veröffentlichen, droht Firmenauflösung