Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Dänemark
CBBL Advokat, ph.d. Lissi Andersen Roost, Kanzlei Andersen Partners, Kolding
Lissi Andersen Roost
Advokat, ph.d.
Andersen Partners
Kolding


Handelsvertreter und Händler/Distributor in Dänemark

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost, Advoat, andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37, www.andersen-partners.dk


Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Einführung zum Wirtschaftsstandort Dänemark. Die Informationen werden Ihnen von der auf den deutsch-dänischen Rechtsverkehr spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ANDERSEN PARTNERS (Kopenhagen, Kolding, Hamburg) zur Verfügung gestellt.


Die EU-Richtlinie über Handelsvertreter ist im dänischen Recht durch das dänische Gesetz über Handelsvertreter umgesetzt, das die Regelungen der Richtlinie wiedergibt. Eine Vielzahl der Regelungen aus dem Gesetz über Handelsvertreter ist zwingend und kann daher nicht abweichend von den Parteien geregelt werden.

Vertriebsvereinbarungen sind jedoch nicht durch eine bestimmte Gesetzgebung reguliert und unterliegen somit dem allgemeinen Prinzip der Vertragsfreiheit. Allerdings sind solche Vereinbarungen bis zu einem gewissen Grad durch nationale und EU-Wettbewerbsregeln, einschließlich Gruppenfreistellungen, geregelt.

Sie haben Fragen zu Handelsvertretern und Händlern/Distributoren in Dänemark? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Kolding, Frau Lissi Andersen Roost steht Ihnen gerne zur Verfügung: andersen-roost@cbbl-lawyers.de, Tel. +45 - 762 222 37


Stand der Bearbeitung: August 2018