Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Überblich über die Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich ab 2018 durch die Reform unter Präsident Macron.

Schon während des Wahlkampfs war die Modernisierung des französischen Arbeitsrechts eine der Prioritäten des Präsidentschaftskandidaten Macron.

Das angestaubte Arbeitsrecht in Frankreich wurde seiner ausgleichenden Rolle nicht mehr gerecht. Ausgehend von dieser Feststellung, setzte die französische Verwaltung nach der Wahl im Mai 2017 auf einen Bruch mit den althergebrachten Ansichten zum Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach den Worten des französischen Premierministers Edouard Philippe „kann niemand ernsthaft behaupten, dass (unser) Recht, und insbesondere unser Arbeitsrecht, Personaleinstellungen begünstigt [...] und eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmen fördert.“

Für die aktuelle Regierung besteht die Priorität weniger darin, den Schutz der Arbeitnehmer in den Fokus zu rücken, als vielmehr die Entwicklungsfreiheit der Unternehmen und damit Frankreichs Attraktivität als Investitionsstandort zu fördern.

Bereits unmittelbar nach der Wahl begann die Regierung Ende Mai 2017, Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu führen. Schon vier Monate später traten die am 22. September 2017 von Emmanuel Macron im Elyséepalast unterzeichneten Reformverordnungen in Kraft. Ihre vollumfängliche Wirkung haben sie mit der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnungen am 1. Januar 2018 entfaltet.

Die Hauptziele der Reform unterteilen sich in drei Blöcke, auf die wir in den nachfolgenden Artikeln jeweils genauer eingehen möchten:

  • Die Reform der Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren kollektiven Verhandlungsmöglichkeiten (Branchentarifverträge, Betriebsvereinbarungen) regeln.
  • Die Reform der Personalvertretung im Unternehmen
  • Die Erhöhung der Rechtssicherheit für Arbeitgeber

Diese Themenblöcke enthalten zahlreiche Neuerungen, die von großer praktischer Bedeutung sind, wie beispielsweise:

  • Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen, die in Frankreich traditionell nur begrenzt zulässig waren
  • Deckelung der Entschädigungssummen (Abfindungen), die dem Arbeitnehmer bei einer rechtswidrigen Kündigung arbeitsgerichtlich zugesprochen werden können
  • Rolle und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung innerhalb des Unternehmens

Weitere umfangreiche Reformen, wie etwa die der Arbeitslosenversicherung oder die angekündigte Reform des Rentensystems, sind in Frankreich derzeit im Gange.

Sie haben weitere Fragen zur Reform des französischen Arbeitsrechts? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45



Stand der Bearbeitung: Oktober 2022