Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)


Die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich ist die erfolgreichste Formel für den Eintritt in den französischen Markt. Im Gegensatz zur Zweigniederlassung ist die Tochtergesellschaft eine eigenständige juristische Gesellschaft. Obwohl sie von einer ausländischen, z.B. deutschen, österreichischen oder schweizerischen Muttergesellschaft, kontrolliert wird, verfügt sie dennoch über eigenes Vermögen und handelt im eigenen Namen, da sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Die französische GmbH (SARL) wurde 1925 in Frankreich nach dem Modell der deutschen GmbH gesetzlich geregelt. Daher sind die beiden Unternehmensmodelle recht ähnlich, aber nicht identisch!

Finden Sie nachfolgend die ausführlichen Informationen:

Sie haben Fragen zum französischen Gesellschaftsrecht bzw. der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023