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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Gründung einer Niederlassung in Frankreich

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  1. Welches sind die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede zwischen der Gründung einer unselbständigen Zweigniederlassung meines deutschen Unternehmens und der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Frankreich?
  2. Welches sind die Vorteile der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Frankreich?
  3. Wie könnte die effiziente Verwaltung der französischen Gesellschaft aussehen?

Antworten:

1. Welches sind die rechtlichen und steuerlichen Unterschiede zwischen der Gründung einer unselbständigen Zweigniederlassung meines deutschen Unternehmens und der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Frankreich?

Rechtliche Unterschiede

Bei Gründung einer Gesellschaft besteht eine eigene, von der deutschen Gesellschaft getrennte rechtliche Einheit.
Eine französische Tochtergesellschaft kann eigenständig Verträge mit Kunden abschließen und Arbeitnehmer einstellen.

Besteht nur eine unselbständige Zweigniederlassung in Frankreich, so kommen alle Verträge mit der deutschen Gesellschaft zustande, da die unselbständige Zweigniederlassung keine Rechtspersönlichkeit hat und daher keine Verträge abschließen kann. Aufgrund dieser Tatsache haftet dann die deutsche Gesellschaft uneingeschränkt im Rahmen der in Frankreich über die Zweigniederlassung abgewickelten Geschäfte.

Steuerliche Unterschiede

Sowohl die unselbständige Zweigniederlassung Ihres deutschen Unternehmens, als auch eine eigenständige Gesellschaft in Frankreich unterliegen den französischen Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc.).

Folge ist, dass sowohl für die unselbständige Zweigniederlassung als auch für die Tochtergesellschaft der deutschen Gesellschaft getrennte Buchungskreisläufe einzurichten sind und Buchhaltung und Bilanzen nach den französischen Vorschriften zu führen bzw. zu erstellen sind.

Dies ist bei der Gründung einer Tochtergesellschaft einfacher. Denn in diesem Fall sind die Ausgaben und Einnahmen klar von der deutschen Gesellschaft abgrenzbar. Bei Warenlieferungen von der deutschen Gesellschaft an die französische Tochtergesellschaft oder bei Dienstleistungen von der französischen Gesellschaft (Vermittlungstätigkeit) für die deutsche Muttergesellschaft ist eine eindeutige Rechnungsstellung möglich, die allerdings auf der Grundlage ordnungsgemäßer Verträge, welche marktübliche Preise vorsehen, erfolgen muss.

Bei Gründung einer Zweigniederlassung besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung in Deutschland und Frankreich insbesondere immer dann, wenn in der deutschen Gesellschaft für die französische Zweigniederlassung mitgearbeitet wird und eine eindeutige Zuordnung von Aufwand und Einkünften zu den verschiedenen Strukturen nicht nachweisbar erfolgt.

Fehlt diese klare Abgrenzung, so führt insbesondere die Mitarbeit von Angestellten der deutschen Gesellschaft bei der französischen Zweigniederlassung (z.B. Betreuung des Vertriebs) dazu, dass die deutsche Finanzverwaltung die Versteuerung der Einkünfte aus Frankreich in Deutschland verlangt. Dies geschieht mit der Begründung, dass der Aufwand der deutschen Muttergesellschaft für die französische Zweigniederlassung in der deutschen Gesellschaft gewinnmindernd geltend gemacht wurde.

2. Welches sind die Vorteile der Gründung einer eigenen Gesellschaft in Frankreich?

  • Präsenz auf dem französischen Markt: Der Kunde will häufig bei einem französischen Unternehmen bestellen. Dies gilt insbesondere, wenn der Name der deutschen Gesellschaft in Frankreich nicht bekannt ist.
  • Im Verhältnis zur Verwaltung einer unselbständigen Zweigniederlassung entstehen, abgesehen von den Gründungskosten, bei der Verwaltung einer unabhängigen Gesellschaft keine Mehrkosten.
  • Verträge, insbesondere Arbeitsverträge, können im Falle des Vorhandenseins einer Gesellschaft mit der französischen Tochtergesellschaft geschlossen werden.
  • Einfache Zuordnung von Kosten und Einkünften: Bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich ist eine einfache Zuordnung von Kosten und Einkünften möglich. (Bsp.: Bei einer Warenlieferung von Deutschland nach Frankreich kann die Rechnungsstellung von der deutschen Muttergesellschaft an die französische Tochtergesellschaft erfolgen und von der Tochtergesellschaft an den Kunden.)
  • Durch eindeutige Rechnungsstellung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft kann das Risiko einer Doppelbesteuerung verhindert werden.
  • Steuergünstiges Entlohnungsmodell für Geschäftsführer und Arbeitnehmer: Für Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die sowohl in Frankreich als auch in Deutschland tätig und in Deutschland ansässig sind, kann ein steuergünstiges Entlohnungsmodell eingeführt werden.

Auch ist der laufende Verwaltungsaufwand nicht geringer, wenn Sie nur eine unselbständige Zweigniederlassung gründen, da insbesondere auch für eine unselbständige Zweigniederlassung die Buchhaltung nach französischen Vorschriften zu führen und auch eine Bilanz in Frankreich zu erstellen sind.

3. Wie könnte die effiziente Verwaltung der französischen Gesellschaft aussehen?

Es besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben für Ihre Niederlassung in Frankreich zu beauftragen. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Gewährung eines Sitzes für Ihre französische Tochtergesellschaft;
  • Abführung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich und Erstellung der Lohnabrechnungen;
  • Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern;
  • Abführung der Mehrwertsteuer;
  • Monatliches Reporting an die deutsche Muttergesellschaft;
  • automatische Rufumleitung von dem Telefonanschluss der Niederlassung in Frankreich zu einem bestimmten Arbeitsplatz in Ihrem deutschen Unternehmen;
  • Korrespondenz zwischen dem Dienstleister und Ihrem Unternehmen in deutscher Sprache.

Die Beauftragung eines im deutsch-französischen Geschäftsverkehr kompetenten Dienstleistungsunternehmens ermöglicht eine kostenökonomische und effiziente Erledigung von Verwaltungsaufgaben der französischen Gesellschaft, natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem deutschen Unternehmen und unter dessen Aufsicht.

Somit können sich die in Frankreich tätigen Mitarbeiter ausschließlich um die Aufgaben des Vertriebs kümmern.

Sie haben Fragen zur Gründung und dem Geschäftsleben einer Gesellschaft in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023