Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Unternehmenskauf / -verkauf (M&A) in Frankreich

 

Unternehmenskauf in Frankreich

Zum Videobeitrag: Unternehmenskauf in Frankreich


Der Erwerb eines französischen Unternehmens kann in Form eines klassischen Anteils-, bzw. Aktienkaufs (Share Deal) oder mittels des Kaufsüber den Kauf bestimmter Assets (Asset Deal) erfolgen.

Zwischen dem deutschen und französischen Recht existieren hierbei einige Unterschiede, die im Rahmen eines M&A-Verfahrens (Kauf von Unternehmensanteilen oder von Assets) bedeutsam werden können. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Informationen einzuholen, um alle wichtigen rechtlichen Fragen betreffend das französische Recht zu klären.

Die Informationstexte unserer deutschsprachigen CBBL-Partnerkanzlei in Frankreich liefern das erforderliche Grundwissen in kompakter Form:

Zu den Besonderheiten bei einem Unternehmenskauf aus der Insolvenz informieren wir Sie hierin folgendem Artikel:

Sie wünschen Beratung zum Unternehmenskauf bzw. -verkauf in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2024