Werbe-E-Mails an Kunden in Frankreich
von Herrn Rechtsanwalt Emil Epp, epp@rechtsanwalt.fr, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45
Werbe-E-Mails an Kunden in Frankreich – was ist erlaubt?
Werbung per E-Mail an Kunden ist für ein Unternehmen ein einfaches und billiges Kommunikationsmittel. Die Benutzung von Kundendaten ist rechtlich jedoch eingeschränkt. Im Vordergrund steht der Schutz des Empfängers vor unerwünschter elektronischer Post.
Dabei gilt, dass der Empfänger entweder vor Erhalt von Werbesendungen sein Einverständnis erteilen muss, dass seine E-Mail-Adresse zu Werbezwecken genutzt wird (sogenannte Opt-in-Vorschrift), oder dass er bei Erhalt einer Werbe-E-Mail über die Möglichkeit verfügt, die Annahme zu verweigern (sogenannte Opt-out Vorschrift).
Beim Opt-in werden die Daten des Empfängers im Rahmen eines Kaufs oder einer Dienstleistung direkt bei ihm erfragt. Der Kunde erklärt sich bei der Datenerfassung damit einverstanden, Werbesendungen zu erhalten.
Beim Opt-out werden dem Kunden direkt Werbe-E-Mails zugesandt. Die Werbung kann nur Produkte oder Leistungen betreffen, die denjenigen entsprechen, die bereits von derselben natürlichen oder juristischen Person geliefert bzw. erbracht wurden. Dem Empfänger wird ausdrücklich und unmissverständlich die Möglichkeit angeboten, sich kostenlos und auf einfache Weise einer Nutzung seiner Daten zu widersetzen, und zwar immer wieder dann, wenn ihm eine Werbung durch elektronische Post zugeht.
Bei Privatpersonen gelten grundsätzlich die Opt-In Vorschriften, das heißt sie dürfen ohne ihr vorheriges Einverständnis keine Werbe-E-Mails erhalten.
Wenn die anvisierte Person aber bereits Kunde des Unternehmens ist, sie bei der E-Mail-Erfassung ihr Einverständnis gegeben hat, dass diese zu Werbezwecken genutzt wird und die Werbung Produkte oder Leistungen betrifft, die denjenigen, die bereits vom Unternehmen geliefert bzw. erbracht wurden, entsprechen, dann dürfen auch zukünftige Werbe-E-Mails direkt an den Kunden gesandt werden.
Zu beachten ist, dass die Vorschriften aus der Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich beachtet werden müssen, falls die Daten des Kunden, die für den Versand der Werbung genutzt werden, personenbezogen sind. Dies ist beispielsweise bei Adressen wie kontakt@unternehmen.com oder info@unternehmen.com nicht der Fall.
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Stand der Bearbeitung: Oktober 2019