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- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Schutz von Know-how in Frankreich
Bei der Tätigkeit eines deutschen Unternehmens in Frankreich sollte man sich unter anderem auch die Frage stellen, wie man das Know-How des Unternehmens, das ggf. über Jahre hinweg erfolgreich in Deutschland aufgebaut wurde, im Rahmen der Aktivität im Ausland schützen kann.
Unter Know How versteht man im allgemeinen alle Kenntnisse und Erfahrungen technischer, administrativer, vertrieblicher und finanzieller Art eines Unternehmens.
In jedem Land sind die Gesetze, die den Schutz von Know How regeln, jeweils anders gestaltet.
Wie Sie das Know How Ihres Unternehmens in Frankreich richtig schützen können, erklären wir in unserem Schwerpunktartikel hierzu.
Dabei werden die relevanten Punkte beleuchtet, wie zum Beispiel das Abhören von Gesprächen, die Zulässigkeit von Videoüberwachung, das Abwerben von Arbeitnehmern und die Vertraulichkeitsklauseln in Arbeitsverträgen.
Außerdem kann es, bei einer Verletzung des Betriebsgeheimnisses in Frankreich, eine Pflicht zum Schadensersatz geben.
Es ist daneben möglich, Know How geordnet und bewusst zu übertragen. Dies geschieht insbesondere im Rahmen einer Übertragung von KnowHow in einem Franchisevertrag in Frankreich.
Die Nutzung von eigenem Know How durch Dritte, insbesondere durch die eigene Tochtergesellschaft in Frankreich, lässt sich rechtlich auch durch Lizenzen gestalten und für die Zukunft absichern.
Solche Lizenzen in Know-How-Übertragungsverträgen in Frankreich erlauben es dem Lizenznehmer, ein bestimmtes Know How zu vereinbarten Zwecken zu nutzen. Ein sachgerecht gestalteter Lizenzvertrag kann den Lizenzgeber in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ferner schützen für den Fall einer Insolvenz der Gesellschaft in Frankreich, die Lizenznehmerin ist.
Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie detaillierte Ausführungen zum Schutz, der Übertragung in Franchiseverträgen sowie Lizenzen in Frankreich:
- Know-how in Frankreich richtig schützen
- Übertragung von Know-how in Franchiseverträgen in Frankreich
- Lizenzen in Know-how-Übertragungsverträgen in Frankreich
Sie wünschen Beratung zum Schutz von Know-how? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Januar 2021
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