Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


Haftung eines Geschäftsführers in Griechenland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de


Wofür haftet der Geschäftsführer (das Leitungsorgan) einer Gesellschaft in Griechenland?


Antwort:

Griechische GmbH (ΕPE: eteria periorismenis efthinis) und Private Company (IKE: idiotiki kefaleouchiki eteria)

Die Geschäftsführer haften den Gesellschaftern und Dritten gegenüber für Verstöße gegen das Gesetz oder die Satzung (Art. 26 Abs. 1 griechisches GmbH-Gesetz, Αrt. 67 IKE-Gesetz). Haben mehrere Geschäftsführer dabei gemeinsam gehandelt, so trifft sie die Haftung als Gesamtschuldner. Liegt ein Haftungsfall vor, kann die Gesellschafterversammlung trotzdem die Entlastung der Geschäftsführer beschließen (Art. 14 Abs. 2 Nr. 2 griechisches GmbH-Gesetz, Art. 67 Par. 2 IKE-Gesetz). Der einzelne Gesellschafter und Dritte werden durch diese Entscheidung aber nicht gebunden. Vielmehr sind sie weiterhin berechtigt, eventuelle Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Griechische Aktiengesellschaft (AE: anonimi eteria)
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats haftet intern, also der Gesellschaft gegenüber, für jedes Verschulden bei der Geschäftsführung. Ein Verschulden liegt nicht vor, wenn das Mitglied die Sorgfalt eines ordentlichen Familienoberhauptes gezeigt hat. Diese Einschränkung gilt aber nicht für leitende Mitglieder des Verwaltungsrates. Diese müssen vielmehr für jede Fahrlässigkeit einstehen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Handlung oder Unterlassung des Verwaltungsratsmitglieds auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Hauptversammlung beruht (Art. 22 a des griechischen Gesetzes über Aktiengesellschaften). Haftet ein Mitglied des Verwaltungsrats, so kann die AE Schadensersatz verlangen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: Mai 2017