Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


AG-Gründung in Griechenland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de


AG-Gründung in Griechenland

Die Antworten auf die folgenden Fragen werden Ihnen wesentliche, für die Praxis wichtige Hinweise für die Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft (AE) geben. Den Fragenkatalog sowie die Antworten hat Ihnen die im deutsch-griechischen Rechtsverkehr spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei KOSMIDIS & PARTNER ANWALTSGESELLSCHAFT erstellt.

  1. Benötigt man zur Gründung einer AE einen Notar?
  2. Welche Formen der klassischen AG gibt es in Griechenland?
  3. Wie hoch muss das Grundkapital mindestens sein?
  4. Welcher Teil des Grundkapitals muss wann einbezahlt werden?
  5. Wie lang kann das erste Geschäftsjahr sein?
  6. Was muss ich bei der Festsetzung der Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft beachten?
  7. Wie viele Aktionäre muss die Gesellschaft haben?
  8. Wer darf Aktionär sein?
  9. Darf ich den Namen der Gesellschaft frei wählen?
  10. Wer kann Generaldirektor/Präsident (Proedros diikitikou simvouliou PDS) werden?
  11. Kann der Generaldirektor/Präsident (PDS) auch Arbeitnehmer sein und somit im Falle der Kündigung Arbeitslosengeld beziehen?
  12. Kann in der AE die gemeinsame Geschäftsführung von zwei oder mehr geschäftsführenden Vorständen/Präsidenten vorgesehen werden?
  13. Besteht die Möglichkeit, Prokura zu erteilen?
  14. Können genehmigungspflichtige Geschäfte in die Satzung aufgenommen werden?
  15. Wie kann ich die freie Übertragung von Aktien vermeiden?
  16. Welche Formalitäten muss ich bei der Gesellschaftsgründung einhalten?
  17. Welche Kosten entstehen in der Regel bei der Gründung einer AE?

Antworten:

1. Benötigt man zur Gründung einer AE einen Notar?

Ja, dies ist in Griechenland gesetzlich für die Protokollierung des Gesellschaftsvertrages vorgesehen.

2. Welche Formen der klassischen AG gibt es in Griechenland?

Es gibt eine Form der griechischen Aktiengesellschaft:
Dies ist die AE (Anonymi Eteria) mit Präsident (PDS: proedros diikitikou simvouliou) und Verwaltungsrat (diikitiko simvoulio).

Die wichtigsten Organe der AE sind die Hauptversammlung der Aktionäre, der Verwaltungsrat als Leitungsorgan und die Revisoren (von der Hauptversammlung zu bestellende Wirtschaftsprüfer) als Kontrollorgan. Darüber hinaus gibt es den vom Verwaltungsrat zu wählenden Verwaltungsratspräsidenten (Präsident) und den Generaldirektor (diefthinon simvoulos), dessen Amt der Präsident in Personalunion ausüben kann.

3. Wie hoch muss das Grundkapital mindestens sein?

Das Grundkapital einer AE muss mindestens 24.000 EUR betragen.

4. Welcher Teil des Grundkapitals muss wann einbezahlt werden?

Das Grundkapital der AE muss zum Zeitpunkt der Gründung vollständig gezeichnet und die Aktien in Höhe des Nennwertes voll eingezahlt werden. Bei Gründungen über dem Mindestkapitalsatz von 24.000 EUR braucht der darüber hinaus gehende Betrag nur in Höhe von 25 % des Nennwertes der Aktien einbezahlt werden. Die übrigen Beträge müssen dann innerhalb von zehn Jahren ab der Gründung eingezahlt werden. In diesem Fall muss es sich bis zur vollständigen Zahlung der Aktien um Namensaktien handeln.
Sacheinlagen sind vollständig bei Gründung zu leisten.

5. Wie lang kann das erste Geschäftsjahr sein?

Das Geschäftsjahr muss 12 Monate betragen.

6. Was muss ich bei der Festsetzung der Höhe des Grundkapitals der Gesellschaft beachten?

Bei der Festsetzung der Höhe des Aktienkapitals ist zu beachten, dass das Aktienkapital für die Deckung des anstehenden finanziellen Aufwandes zur Inbetriebnahme der Gesellschaft, also für die Anlaufkosten, ausreichen muss.
Sofern bei der Erstellung der ersten Bilanz der Gesellschaft 9/10 des anfänglichen Grundkapitals verloren ist, muss eine Hauptversammlung einberufen werden, um über die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen. Dies muss in Griechenland publiziert werden. Die Herabsetzung des Gesellschaftskapitals kann dabei negative Auswirkungen auf den Ruf der Gesellschaft haben.

7. Wie viele Aktionäre muss die Gesellschaft haben?

Die AE kann nunmehr auch in Griechenland mit mindestens einem Gesellschafter gegründet werden. Hat sie nur einen Gesellschafter, so wird sie MONOPROSOPI AE (Einmann-AG) genannt. Dies stellt insbesondere für ausländische Unternehmen, die lediglich eine Vertriebsniederlassung gründen möchten, einen Vorteil dar.

8. Wer darf Aktionär sein?

Aktionäre der AE können natürliche und juristische Personen aus dem In- und Ausland sein.

9. Darf ich den Namen der Gesellschaft frei wählen?

Aus der Firmierung der Gesellschaft muss entweder deren Zweck oder der Name eines der gründenden Gesellschafter ersichtlich sein. Zu beachten ist, dass in der gleichen Branche geschützte Namen anderer Gesellschaften nicht verwendet werden dürfen. Eine diesbezügliche Anfrage kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Emporiko kai Viomichaniko Epimelitirio) eingeholt werden. Eine weitere Anfrage zu urheberrechtlich geschützten Marken und Namen kann beim griechischen Handelsministerium, Sektion für Warenzeichen, gestellt werden.

10. Wer kann Generaldirektor/Präsident (PDS) werden?

Generaldirektor bzw. Präsident (PDS) einer AE können nur natürliche Personen werden. Natürliche Personen, die aus Ländern außerhalb der EU stammen (z.B. China), benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis (adia diamonis).
Bei der AE mit Verwaltungsrat ist Voraussetzung, dass der Präsident (PDS) Verwaltungsratsmitglied ist. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Ämter des Präsidenten (proedros diikitikou simvouliou) und des Generaldirektors (diefthinon simvoulos) zu trennen. In diesem Fall muss der letztgenannte kein Verwaltungsratsmitglied sein.

11. Kann der Generaldirektor/Präsident (PDS) auch Arbeitnehmer sein und somit im Falle der Kündigung Arbeitslosengeld beziehen?

Der Präsident (PDS) einer AE mit Verwaltungsrat kann keinen Arbeitsvertrag haben. Wurde allerdings ein Generaldirektor (diefthinon simvoulos) bestellt, könnte dieser unter Umständen Arbeitnehmer sein. Der Generaldirektor wird jedoch von der griechischen Rechtsprechung als Organ der Gesellschaft, und somit nicht als abhängig Beschäftigter Arbeitnehmer, betrachtet. Der Präsident, welcher gleichzeitig auch Generaldirektor ist, kann ebenfalls einen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft eingehen unter der Voraussetzung, dass er als Arbeitnehmer Funktionen innehat, die von seinen Funktionen als Gesellschaftsorgan verschieden sind, und dass er getrennte Gehaltsabrechnungen erhält.

12. Kann in der AE die gemeinsame Geschäftsführung von zwei oder mehr geschäftsführenden Generaldirektoren/Präsidenten vorgesehen werden?

Bei der AE können mehrere Generaldirektoren benannt werden. Jedoch ist jeder Generaldirektor entweder für sämtliche oder für bestimmte Handlungen vertretungsberechtigt.

13. Besteht die Möglichkeit, Prokura zu erteilen?

Die Möglichkeit, Prokura zu erteilen, besteht in Griechenland nicht. Entweder handelt der Generaldirektor/Präsident (PDS) oder es werden anderen Personen Einzelvollmachten für gewisse Bereiche erteilt.

14. Können genehmigungspflichtige Geschäfte in die Satzung aufgenommen werden?

Es ist möglich, eine Liste genehmigungspflichtiger Geschäfte in die Satzung aufzunehmen oder auch in den Beschluss zur Bestellung des Generaldirektors/Präsidenten (PDS). Dadurch wird vermieden, dass bei einer Änderung der Liste der genehmigungspflichtigen Geschäfte auch die Satzung geändert werden muss.

15. Wie kann ich die freie Übertragung von Aktien verhindern?

Die freie Übertragung von Aktien kann verhindert werden, indem zustimmungsbedürftige Namensaktien ausgegeben werden, deren Übertragung von der Zustimmung entweder des Verwaltungsrates oder der Hauptversammlung abhängig ist. Daneben besteht die Möglichkeit, Vorkaufsrechte zu vereinbaren. Ferner besteht die Möglichkeit, die Übertragung der Aktien von der vorherigen Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre abhängig zu machen.

16. Welche Formalitäten muss ich bei der Gesellschaftsgründung einhalten?

Die Gesellschaft muss bei der Steuerverwaltung angemeldet werden und die Gründung muss in dem Handelsregister (.“GEMI“) bekannt gegeben werden.
Seit April 2011 ist die Gründung der Aktiengesellschaft wesentlich einfacher geworden, da die meisten Veröffentlichungen, Eintragungen usw. von den Notaren als zentrale Stelle vorgenommen werden.

17. Welche Kosten entstehen in der Regel bei der Gründung einer AE?

Neben den Rechtsanwaltshonoraren entstehen bei der Gründung einer AE mit dem Mindestkapital von 24.000 EUR Kosten in Höhe von ungefähr 1.000 EUR für Notar, Veröffentlichungen und Eintragungen.

Sie wünschen Beratung zur Gründung einer AG in Griechenland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: Juni 2017