Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Griechenland
CBBL Rechtsanwalt und Dikigoros Abraam Kosmidis, Kanzlei KPAG - Kosmidis & Partner, Angelochori
Abraam Kosmidis
Rechtsanwalt und Dikigoros
KPAG - Kosmidis & Partner
Angelochori


Gründung Gesellschaft/unselbständige Zweigniederlassung in Griechenland: Vor- und Nachteile

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Angelochori, Herrn Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67, www.rechtsanwalt-griechenland.de

  1. Welche Vorteile bringt die Gründung einer Gesellschaft in Griechenland mit sich?
  2. Welche Formen der klassischen AG gibt es in Griechenland?
  3. Ist der Verwaltungsaufwand geringer, wenn ich nur eine unselbständige Zweigniederlassung gründe?
  4. Wann besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung?

Antworten:

1. Welche Vorteile bringt die Gründung einer Gesellschaft in Griechenland mit sich?

  • Präsenz auf dem griechischen Markt: Der Kunde will häufig bei einem griechischen Unternehmen bestellen. Dies gilt insbesondere, wenn der Name der deutschen Gesellschaft in Griechenland nicht bekannt ist.
  • Chancen, die im Zuge der Krise entstanden sind, und zwar in diversen Sektoren wie z.B. Tourismus, Immobilien usw.
  • Im Verhältnis zur Verwaltung einer unselbständigen Zweigniederlassung entstehen bei der Verwaltung einer unabhängigen Gesellschaft keine Mehrkosten.
  • Verträge, insbesondere Arbeitsverträge, können im Falle des Vorhandenseins einer Gesellschaft mit der griechischen Tochtergesellschaft geschlossen werden.
  • Einfache Zuordnung von Kosten und Einkünften: Bei der Gründung einer Gesellschaft in Griechenland ist eine einfache Zuordnung von Kosten und Einkünften möglich (Bsp.: Bei einer Warenlieferung von Deutschland nach Griechenland kann die Rechnungsstellung von der deutschen Muttergesellschaft an die griechische Tochtergesellschaft erfolgen und von der Tochtergesellschaft an den Kunden.).
  • Durch eindeutige Rechnungsstellung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft kann das Risiko einer Doppelbesteuerung verhindert werden.
  • Steuergünstiges Entlohnungsmodell für Geschäftsführer und Arbeitnehmer: Für Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die sowohl in Griechenland als auch in Deutschland tätig und in Deutschland ansässig sind, kann ein steuergünstiges Entlohnungsmodell eingeführt werden.
  • Haftungsbegrenzung: Die Muttergesellschaft haftet zwar für sämtliche Aktivitäten ihrer unselbständigen Zweigniederlassung, nicht aber für ihre Tochtergesellschaft.

2. Welche Formen der klassischen AG gibt es in Griechenland?

Es gibt eine Form der griechischen Aktiengesellschaft:
Dies ist die AE (Anonymi Eteria) mit Präsident (PDS: proedros diikitikou simvouliou) und Verwaltungsrat (diikitiko simvoulio).

Die wichtigsten Organe der AE sind die Hauptversammlung der Aktionäre, der Verwaltungsrat als Leitungsorgan und die Revisoren (von der Hauptversammlung zu bestellende Wirtschaftsprüfer) als Kontrollorgan. Darüber hinaus gibt es den vom Verwaltungsrat zu wählenden Verwaltungsratspräsidenten (Präsident) und den Generaldirektor (diefthinon simvoulos), dessen Amt der Präsident in Personalunion ausüben kann.

3. Ist der Verwaltungsaufwand geringer, wenn ich nur eine unselbständige Zweigniederlassung gründe?

Der laufende Verwaltungsaufwand ist nicht geringer, wenn Sie nur eine unselbständige Zweigniederlassung gründen. Da aber die Zweigniederlassung keine selbständige Gesellschaft darstellt, bestehen für diese bestimmte gesellschaftsrechtliche Pflichte (z.B. Fassung von schriftlichen Beschlüssen, Veröffentlichungen etc).
Für eine unselbständige Zweigniederlassung ist die Buchhaltung nach griechischen Vorschriften zu führen und auch eine Bilanz in Griechenland zu erstellen. Daher sind die anfallenden Verwaltungskosten genauso hoch wie für eine Gesellschaft.

4. Wann besteht das Risiko einer Doppelbesteuerung?

Das Risiko einer Doppelbesteuerung in Deutschland und Griechenland besteht immer dann, wenn in der deutschen Gesellschaft für die griechische Zweigniederlassung mitgearbeitet wird und eine eindeutige Zuordnung von Aufwand und Einkünften zu den verschiedenen Strukturen nicht nachweisbar erfolgt.

Fehlt diese klare Abgrenzung, so führt insbesondere die Mitarbeit von Angestellten der deutschen Gesellschaft bei der griechischen Zweigniederlassung (z.B. Betreuung des Vertriebs) dazu, dass die deutsche Fiskalverwaltung die Versteuerung der Einkünfte aus Griechenland in Deutschland verlangt. Dies geschieht mit der Begründung, dass der Aufwand der deutschen Muttergesellschaft für die griechische Zweigniederlassung in der deutschen Gesellschaft gewinnmindernd geltend gemacht wurde.

Aufgrund des Bestehens einer Betriebsstätte in Griechenland verlangt auch der griechische Staat die Versteuerung der in Griechenland erzielten Einkünfte.

Sie wünschen Beratung zu den Vor- und Nachteilen der Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Griechenland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Angelochori, Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis, berät Sie gerne: kosmidis@cbbl-lawyers.de, Tel. +30 - 23 - 920 571 67


Stand der Bearbeitung: 1. Mai 2017