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CBBL Rechtsanwalt Sven Walker, Kanzlei Dale & Lessmann LLP, Toronto, Ontario
Sven Walker
Rechtsanwalt
Dale & Lessmann LLP
Toronto, Ontario


Neue Einreisebestimmungen in Kanada ab 2016 - eTA online

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Toronto, Ontario, Herrn Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner, walker@cbbl-lawyers.de, Tel. +1 416 369-7848, www.dalelessmann.com


Die Auswirkungen von Kanadas neuer “Electronic Travel Authorization” auf ausländische Staatsangehörige ohne Visum

Ab dem 15. März 2016 führt Citizenship and Immigration Canada („CIC“) die sogenannte electronic travel authorization („eTA“ – elektronische Einreisegenehmigung) verpflichtend ein. Hierbei handelt es sich um eine neue Einreisebestimmung für ausländische Staatsangehörige, die nicht visapflichtig sind und mit dem Flugzeug nach oder durch Kanada reisen. Die Genehmigung ist elektronisch mit dem Reisepass verlinkt und gilt für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren oder bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses.

Die Beantragung einer eTA ist ab dem Stichtag für alle ausländischen Staatsangehörigen verpflichtend, die von der Visumspflicht befreit sind, also kein Visum von Kanada für die Einreise oder die Durchreise benötigen. Darüber hinaus ist sie auch für Inhaber von Studenten- oder Arbeitsvisa aus eTA-pflichtigen Ländern verpflichtend, soweit das jeweilige Visum vor dem 1. August 2015 ausgestellt wurde.

Von der eTA-Pflicht ausgeschlossen sind insbesondere US-Bürger sowie Inhaber einer kanadischen permanent-resident-Karte, die bei Ein- und Ausreise mitzuführen ist.

Eine vollständige Liste aller Länder, für deren Staatsangehörige eTA verpflichtend ist, sowie eine Liste der Ausnahmen von der eTA-Pflicht finden Sie unter https://www.cic.gc.ca/english/visit/visas-all.asp.

Die eTA kann online unter https://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start.asp beantragt werden.

Der Antrag erhebt persönliche Daten zum Passinhaber, so z.B. die Anschrift im Heimatland und das Geburtsdatum. Er ist nur in englischer und französischer Sprache verfügbar, eine deutsche Ausfüllhilfe mit detaillierten Erklärungen zu den einzelnen Feldern finden Sie jedoch unter https://www.cic.gc.ca/english/pdf/eta/german.pdf.

Im Rahmen der Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 7 CAD fällig, die mit Kreditkarte gezahlt werden muss. Weiterhin muss eine E-Mail-Adresse angegeben werden, an die die Entscheidung über den Antrag versandt wird.

Wird der Antrag genehmigt, ist die Einreisegenehmigung fünf Jahre ab Antragsgenehmigung oder bis zum Ablaufdatum des Reisepasses, unter dessen Nummer sie beantragt wurde, gültig, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.

Da der Antrag von jedem internetfähigen Endgerät – Mobiltelefone eingeschlossen – gestellt werden kann und laut CIC in der Regel binnen weniger Minuten beschieden wird, kann er theoretisch auch erst nach der Landung am kanadischen Flughafen, jedoch vor dem passieren der Einwanderungskontrolle, gestellt werden. Eine Pflicht zur Stellung vor Abflug besteht insoweit nicht. Da CIC aber keine Garantie für eine umgehende Entscheidung gibt, empfiehlt es sich aber, den Antrag vor Antritt der Reise zu stellen.

Ein Ausdruck der Genehmigung muss nicht mitgeführt werden, da die Genehmigung mit dem Reisepass verlinkt ist, der für die Einreise nach Kanada ohnehin benötigt wird.

Besonders zu beachten ist schließlich, dass eine eTA nur erforderlich ist, soweit Kanada per Flugzeug erreicht wird, bei Ein- oder Durchreise mit dem Auto oder auf dem Schiffsweg ist eine eTA nicht verpflichtend.

Sie wünschen Beratung zu den neuen Einreisebestimmungen in Kanada (eTA)? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Sven Walker, Rechtsanwalt und Partner und sein Team in Toronto, Ontario, Kanada, stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Tel. +1 416 369-7848, walker@cbbl-lawyers.de


Stand der Bearbeitung: Dezember 2022