Arbeitsrecht in Mauritius
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Port Louis, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Das Arbeitsrecht in Mauritius gilt sowohl für einheimische als auch für ausländische Arbeitnehmer, die in Mauritius arbeiten. Die Arbeitsgesetze regeln wichtige Aspekte wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Einhaltung der Steuervorschriften sowie das Kündigungsverfahren in Mauritius. Der vorliegende Beitrag fasst die wichtigsten Regeln des Arbeitsrechts in Mauritius zusammen.
Der rechtliche Rahmen des Arbeitsrechts auf Mauritius, welches der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigung (Ministry of Labour, Industrial Relations & Employment) unterliegt, wird von den folgenden Vorschriften abgesteckt:
- der Employment Relations Act von 2008,
- das Gesetz über die Rechte der Arbeitnehmer (Workers’ Rights Act - WRA) von 2019 und
- die dazugehörigen Verwaltungsrundschreiben sowie
- die branchenspezifische Vergütungsverordnungen.
Diese Vorschriften gelten für lokale und ausländische Arbeitnehmer, die aufgrund von Verträgen unterschiedlicher Dauer, einschließlich Teilzeit, in Mauritius tätig sind.
1. Arbeitszeiten und Überstunden auf Mauritius
Die normale Wochenarbeitszeit beträgt auf Mauritius für Vollzeitbeschäftigte 45 Stunden, ohne Berücksichtigung von Pausen und Mahlzeiten. Darüber hinausgehende zusätzliche Stunden müssen ggf. vereinbart werden.
Überstunden werden mit dem 1,5-fachen des regulären Stundensatzes vergütet, wenn sie an normalen Arbeitstagen oder am Wochenende geleistet werden. Überstunden an öffentlichen Feiertagen werden mit dem 2-fachen des regulären Stundensatzes bezahlt.
2. Urlaubsanspruch in Mauritius
Jahresurlaub: In Mauritius haben die Arbeitnehmer Anspruch auf 22 Werkstage voll bezahlten Jahresurlaub pro Jahr. Darin enthalten sind 20 Tage regulärer Jahresurlaub und zusätzliche 2 Tage. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn sie 12 Monate ununterbrochen bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Nach 5 aufeinanderfolgenden Jahren Betriebszugehörigkeit bei demselben Arbeitgeber: 30 Tage
Mutterschaft: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Bezahlung. Bis zu 8 Wochen Mutterschaftsurlaub können vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin genommen werden.
Vaterschaft: Männliche Arbeitnehmer haben mit 12 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 15 Arbeitstage Krankheitsurlaub bei vollem Lohnausgleich pro Jahr. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr nicht seinen gesamten Krankheitsurlaub in Anspruch nimmt, können die nicht in Anspruch genommenen Tage bis zu einem Maximum von 90 Arbeitstagen kumuliert werden.
3. Mindestlohn und Jahresendprämie (13. Gehalt) in Mauritius
In Mauritius ist ein für den jeweiligen Arbeitsplatz (oder die jeweilige Branche) festgelegter Mindestlohn zu zahlen. Jahresendprämien („13. Gehalt“) werden in Mauritius zeitanteilig (im Verhältnis zur Präsenz im Unternehmen während des Jahres) gezahlt und gelten nur für Arbeitnehmer, die weniger als 100.000 MUR Brutto pro Monat (Stand 25.2.25: 2.054,07 €) verdienen.
4. Sozialabgaben in Mauritius
Arbeitgeber in Mauritius müssen Sozialbeiträge in den Nationalen Rentenfonds (National Pension Fund - NPF) und den Nationalen Sparfonds (National Sports Fund - NSF) einzahlen.
5. Einhaltung von Steuervorschriften
Arbeitgeber in Mauritius müssen sich bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) registrieren und erhalten von dort eine Arbeitgeber-Registrierungsnummer. Pay As You Earn (PAYE)-Steuern müssen von den Zahlungen an die Arbeitnehmer abgezogen und unmittelbar seitens des Arbeitgebers an die MRA überwiesen werden – vergleichbar etwa dem Lohnsteuerabzug an der Quelle in Deutschland.
6. Arbeitsvertrag in Mauritius
Der Arbeitsvertrag in Mauritius muss schriftlich abgeschlossen werden. Im Arbeitsvertrag sind mindestens folgende Aspekte zu regeln bzw. zu vereinbaren:
- Arbeitszeit,
- Gehalt,
- Aufgabenbereich des Arbeitnehmers und
- Sozialleistungen.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Port Louis, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362
Stand der Bearbeitung: April 2025