Unternehmensgründung in Mauritius
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Port Louis, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za
Die Gründung von Unternehmen in Mauritius wird durch den Companies Act 2001 und den Business Registration Act aus dem Jahr 2002 geregelt. Mauritius bietet ein komfortables Verfahren für die Unternehmensgründung. Man kann ein Unternehmen in Mauritius entweder online gründen oder durch Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Büro des Handelsregisters für Kapitalgesellschaften. Der vorliegende Text fasst die wichtigsten Schritte und rechtlichen Anforderungen für die Gründung einer Firma in Mauritius zusammen.
- Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer Gesellschaft in Mauritius
- Verfügbarkeit und Reservierung von Firmennamen in Mauritius
- Antrag auf Gesellschaftsgründung in Mauritius
- Besondere Bestimmungen für Global Business Companies (GBC) in Mauritius
1. Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer Gesellschaft in Mauritius
In Mauritius kann eine Unternehmensgründung entweder online oder durch das Einreichen der erforderlichen Unterlagen beim Büro des Handelsregisters erfolgen. Für die Online-Anmeldung sollte sich der Antragsteller bei den Mauritius Network Services (MNS) https://portalmns.mu registrieren.
2. Verfügbarkeit und Reservierung von Firmennamen in Mauritius
Vor der Gründung eines Unternehmens in Mauritius ist es wichtig, die Verfügbarkeit des gewünschten Firmennamens zu prüfen. Dies kann online unter https://onlinesearch.mns.mu erfolgen. Um einen Namen zu reservieren, kann man einen Antrag auf Reservierung eines Firmennamens (Formular 11) beim örtlichen Handelsregister einreichen.
3. Antrag auf Gesellschaftsgründung in Mauritius
Um das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft in Mauritius einzuleiten, muss das Formular „Antrag auf Gründung einer Gesellschaft“ (Form 1) ausgefüllt und eingereicht werden. Je nach Struktur der Gesellschaft sollte der Antragsteller auch das Formular 7 (Zustimmung jedes Vorstandsmitglieds – mindestens ein Vorstandsmitglied ist erforderlich), das Formular 8 (Zustimmung jedes Sekretärs) und/oder Formular 9 (Zustimmung jedes Gesellschafters) ausfüllen und einreichen.
Das Gründungsverfahren dauert in Mauritius in der Regel einen halben Tag, wobei die Gründungsurkunde in der Regel innerhalb von durchschnittlich drei Arbeitstagen ausgestellt wird.
a. Welche Unterlagen sind zur Gründung einer Gesellschaft in Mauritius einzureichen?
Folgende Unterlagen sind zur Gründung einzureichen:
- Unternehmenssatzung: Beglaubigte Kopie von mindestens einem Antragsteller
- Erklärungen der Direktoren und Sekretäre: Unterzeichnete Erklärungen, die die Eignung zur Ausübung des Amtes bestätigen
- Erklärungen der Gesellschafter: Unterzeichnete Unterlagen, die die Anzahl, die Klasse und die Zahlung für die übernommenen Anteile dokumentieren.
b. Zusätzliche Dokumente
- Original des Certificate of Reservation (falls relevant)
- Passkopien der nicht in Mauritius ansässigen Direktoren
- Aufenthaltsgenehmigung, falls der alleinige Geschäftsführer ein Ausländer ist
- Adressnachweis für Geschäftsführer und Sekretäre (zum Beispiel durch die Betriebskostenabrechnung).
c. Jährliche Registrierungsgebühr für Gesellschaften in Mauritius
Alle Unternehmen, die in Mauritius aktiv sind, müssen eine jährliche Registrierungsgebühr entrichten. Diese Gebühr kann entweder beim Companies and Business Registration Department (CBRD) oder über deren Online-Plattform entrichtet werden.
d. Ausstellen der Gründungsurkunde
Falls der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, der Leiter des Handelsregisters für Kapitalgesellschaften den Antrag genehmigt hat und die Gebühren bezahlt sind, werden die elektronische Gründungsurkunde und die Unternehmens-Registrierungskarte (BRC) ausgestellt.
Die BRC beinhaltet die Business Registration Number (BRN), eine individuelle
Kennung für das Unternehmen.
4. Besondere Bestimmungen für Global Business Companies (GBC) in Mauritius
Eine Global Business Company (GBC) in Mauritius ist ein Unternehmen, das eine
GBC-Lizenz oder eine Lizenz für eine “Authorised Company” benötigt. Diese
Unternehmen müssen zuvor von der Financial Services Commission (FSC)
genehmigt werden.
Mindestens zwei Geschäftsführer müssen hierfür auf Mauritius ansässig sein.
Hinweis: Gemäß dem Companies Act müssen Unternehmen, die als Privatunternehmen gegründet werden, mindestens einen Direktor mit Wohnsitz in Mauritius haben.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Port Louis, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362
Stand der Bearbeitung: April 2025