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CBBL Rechtsanwalt / Advokat Dr. Roland Mörsdorf, Kanzlei Advokatfirmaet Grette AS, Oslo
Dr. Roland Mörsdorf
Rechtsanwalt / Advokat
Advokatfirmaet Grette AS
Oslo

Aktuelles zum norwegischen Wirtschaftsrecht

Coronakrise: Finanzielle Hilfe für Unternehmen in Norwegen

03.04.2020

Gestern Abend hat die norwegische Regierung ein neues Hilfsprogramm für Unternehmen vorgestellt. Im Gegensatz zu den früheren Programmen geht es dabei nicht um Darlehen, die der Staat ausreicht oder garantiert, sondern um direkte Zuwendungen durch den Staat an Unternehmen, denen in der Coronakrise die Umsätze und damit die Einnahmen weggebrochen sind. Die Zuwendungen sollen helfen, bestimmte laufende Ausgaben zu finanzieren. Die Größenordnung des neuen Hilfsprogramms wurde auf monatlich NOK 20 Milliarden berechnet.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Oslo, Herrn Dr. Roland Mörsdorf, Rechtsanwalt und Advokat, moersdorf@cbbl-lawyers.de, Tel. +47 - 94 - 17 65 30, grette.no

Das Programm soll folgendermaßen ausgestaltet werden:

  • Zuwendungsberechtigt sind grundsätzlich alle in Norwegen körperschaftsteuerpflichtig registrierten Unternehmen, deren Umsätze – verglichen mit dem jeweiligen Monat des Jahres 2019 – im März 2020 um 20 % und/oder im April und/oder Mai 2020 um 30 % zurückgegangen sind.
  • Bestimmte Branchen sind von der Zuwendungsberechtigung jedoch generell ausgenommen, da für sie bereits andere Hilfsprogramme aufgelegt worden sind. Zu diesen Branchen gehören u.a. die Erdöl- und Erdgasförderung, die Finanzwirtschaft und die Fluggesellschaften.
  • Ausgenommen sind weiterhin solche Unternehmen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen (mit Ausnahme von Einzelkaufleuten), die keine wirtschaftliche Aktivität aufweisen oder über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet worden ist.
  • Zuwendungen werden nur für bestimmte laufende Ausgaben gewährt. Zu diesen laufenden Ausgaben gehören u.a. Miet- und Mietnebenkosten für die Anmietung von Räumlichkeiten und Maschinen, Kosten für externe Buchführer und Versicherungsprämien sowie andere klassische Fixkosten.
  • Für die Berechnung der Zuwendungen soll folgende Formel angewendet werden: Umsatzrückgang (in Prozent) x laufende Kosten (abzüglich eines Selbstbehalts) x Anpassungsfaktor. Der Anpassungsfaktor beträgt 0,9 für solche Unternehmen, die aufgrund staatlicher Anordnung schließen mussten, und 0,8 für alle anderen Unternehmen. Diese anderen Unternehmen erhalten aber eine zusätzliche monatliche Zuwendung von NOK 10.000.
  • Zuwendungen werden indes nur dann ausgezahlt, wenn sie gemäß der vorstehenden Formel auf einen Betrag von mehr als NOK 5.000 berechnet werden. In der Höhe sind die Zuwendungen auf monatlich NOK 30 Millionen pro Unternehmen begrenzt.
  • Maßgeblich für die Berechnung der Zuwendungen sind die Zahlen, welche die Unternehmen selbst angeben. Diese Zahlen sollen vollautomatisch mit schon bekannten Zahlen gegengeprüft werden, um Missbräuche zu verhindern. Außerdem müssen die angegebenen Zahlen später durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers nachgewiesen werden können.

Die Verabschiedung des Hilfsprogramms durch das norwegische Parlament (Stortinget) ist für den kommenden Dienstag geplant. Außerdem bedarf das Hilfsprogramm noch der Genehmigung durch die EFTA-Überwachungsbehörde. Gleichwohl sollen interessierte Unternehmen bereits in zwei Wochen, am Freitag, den 17. April 2020, die Zuwendungen auf einem Portal beantragen können, so dass die ersten Auszahlungen noch im April 2020 auf der Grundlage der für März angegebenen Zahlen erfolgen könnten.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Dr. Roland Mörsdorf und sein Team in Oslo beraten Sie gerne: moersdorf@cbbl-lawyers.de, Tel. +47 - 94 - 17 65 30