Aktuelles zum russischen Wirtschaftsrecht
Russland möchte Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ändern
25.10.2021
Das russische Finanzministerium hat wiederholt über die Möglichkeit einer Revidierung der Steuervergünstigungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Schweiz gesprochen.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Moskau, Herrn Rechtsanwalt Thomas Brand, brand@cbbl-lawyers.de, Tel. +7 - 495 - 662 33 65, www.bbpartners.ru
Eine entsprechende förmliche Mitteilung mit dem Vorschlag zur Änderung des Abkommens wurde Anfang September dieses Jahres an die Schweiz verschickt – dies wurde kürzlich vom stellvertretenden russischen Finanzminister Alexei Sazanov bekannt gegeben.
Der Inhalt der Mitteilung wurde nicht veröffentlicht, jedoch ist angesichts der vorherigen Änderungen der DBA mit Zypern, Malta und Luxemburg entweder der Aufhebung der bestehenden Steuervergünstigungen auf Dividenden und Zinsen oder dem Rücktritt Russlands vom Abkommen (wie im Fall der Niederlanden) zu erwarten.
Falls Russland und die Schweiz noch in diesem Jahr einen Kompromiss finden, verlieren die bestehenden Vergünstigungen ab 2022 ihre Gültigkeit. Kann kein Kompromiss gefunden werden, ist die Kündigung des Abkommens frühestens 2023 möglich.
Die russische Seite erwartet, dass bereits im Oktober Verhandlungen aufgenommen werden könnten.
Die Änderungen am DBA Schweiz können eine Vielzahl an Unternehmen betreffen. Wir empfehlen daher, die weitere Entwicklung genau zu verfolgen sowie ggf. über die Nutzung der noch bestehenden ermäßigten Sätze – insbesondere für Dividenden – nachzudenken und entsprechende Zahlungen zu tätigen sowie über mögliche Optionen zur Umstrukturierung nachzudenken.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Infocenter. Klicken Sie dazu bitte hier.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Moskau, Herr Rechtsanwalt Thomas Brand, berät Sie gerne: brand@cbbl-lawyers.de, Tel. +7 - 495 - 662 33 65