Aktuelles zum norwegischen Wirtschaftsrecht
Vergaberecht – Neue Schwellenwerte
31.08.2018
Im norwegischen Vergaberecht sind neue Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft getreten. Dabei ist zwischen dem nationalen Schellenwert und den EWR-Schwellenwerten zu unterscheiden.
Der nationale Schwellenwert bestimmt u.a., wann der Auftraggeber eine Bekanntmachung auf nationaler – norwegischer – Ebene vornehmen muss, während die EWR-Schwellenwerte festlegen, wann der Auftraggeber die Vergabe europaweit veröffentlichen muss.
Die EWR-Schwellenwerte werden jedes zweite Jahr durch die Europäische Kommission aktualisiert. Das norwegische Wirtschafts- und Fischereiministerium ändert anschließend die neuen EWR-Schwellenwerte im norwegischen Vergaberecht entsprechend. Gleichzeitig wurde dieses Jahr aber auch der nationale Schwellenwert erhöht. Der Hintergrund für diese Erhöhung bestand darin, dass der EWR-Schwellenwert für zentrale Regierungsbehörden für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auf NOK 1,3 Millionen angepasst wurde. Dies nahm das Ministerium zum Anlass, auch den nationalen Schwellenwert auf diesen Betrag zu ändern.
Nationaler Schwellenwert
Eine der wesentlichen Änderungen im norwegischen Vergaberecht im Zuge der letzten – großen – Reform, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten war, lag in der Anhebung des nationalen Schwellenwerts. Nachdem der nationale Schwellenwert nämlich seit dem Jahre 2005 nicht mehr erhöht worden war, wurde er zum 1. Januar 2017 von NOK 500.000 auf NOK 1,1 Millionen angehoben. Seit April dieses Jahres liegt der nationale Schwellenwert – nach der jüngsten Erhöhung – nunmehr bei NOK 1,3 Millionen.
Bekanntmachungspflicht
Eine jede Vergabe von Aufträgen mit einem Auftragswert von über NOK 1,3 Millionen muss veröffentlicht werden. Alle Aufträge mit einem Auftragswert von unter – jetzt – NOK 1,3 Millionen müssen demnach nicht bekannt gemacht werden. Die Erhöhung des nationalen Schwellenwerts verschärft daher die Entwicklung, die sich bereits seit dem 1. Januar 2017 nach der damaligen Anhebung des nationalen Schwellenwerts abgezeichnet und die dazu geführt hat, dass sich Informationen über Vergabeverfahren mit geringerem Auftragswert – mangels Bekanntmachung – nur noch erschwert in Erfahrung bringen lassen.
Neue Schwellenwerte
Die neuen Schwellenwerte sind – auszugsweise – folgende Beträge:
- Nationaler Schwellenwert: NOK 1,3 Millionen
- EWR-Schwellenwerte der Vergabeverordnung:
- Zentrale Regierungsbehörden (Liefer- und Dienstleistungsaufträge): - NOK 1,3 Millionen
- Andere Auftraggeber (Liefer- und Dienstleistungsaufträge): NOK 2 Millionen
- Alle Auftraggeber (Bauaufträge): NOK 51 Millionen - EWR-Schwellenwerte der Sektorenverordnung:
- Alle Auftraggeber (Liefer- und Dienstleistungsaufträge): NOK 4,1 Millionen
- Alle Auftraggeber (Bauaufträge): NOK 51 Millionen
Alle neuen Schellenwerte lassen sich hier einsehen.