Kündigungsschutzklage in den Niederlanden
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474, www.vandiepen.com
1. Wie verläuft in den Niederlanden das arbeitsgerichtliche Verfahren in erster Instanz?
In den Niederlanden werden arbeitsgerichtliche Verfahren zunächst durch eine schriftliche Klage eingereicht. Die Klageerwiderung kann entweder schriftlich eingereicht werden, was der üblichen Vorgehensweise entspricht, oder mündlich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erfolgen.
Im niederländischen Arbeitsrecht gilt in Kündigungsschutzverfahren grundsätzlich eine generelle Beweislastumkehr. Anders als üblich, muss nicht der Kläger (Arbeitnehmer) seine Ansprüche beweisen, sondern der Beklagte (Arbeitgeber) steht in der Pflicht. Der Arbeitgeber muss somit nachweisen, dass der angegebene Kündigungsgrund tatsächlich vorliegt, wenn der Arbeitnehmer diesen anficht. Diese Umkehrung der Beweislast ist ein wichtiger Aspekt des Verfahrens.
Gegen das erstinstanzliche Urteil eines niederländischen Gerichts (Rechtbank, Abteilung Kanton) kann in den meisten Fällen Berufung (hoger beroep) beim niederländischen Berufungsgericht (Gerechtshof) eingelegt werden. Insbesondere bei geringfügigen Streitwerten, lohnt sich ein Berufungsverfahren meist jedoch nicht.
2. Wie lange dauern arbeitsrechtliche Verfahren in den Niederlanden?
Kündigungsschutzklagen verlaufen in den Niederlanden über die sogenannte Verzoekschriftprocedure, wobei der Arbeitnehmer einen Antrag auf Fortsetzung des Arbeitsvertrags sowie auf Fortzahlung des Lohns stellt. Eine Verzoekschriftprocedure verläuft in der Regel schneller als eine sogenannte Dagvaardingsprocedure (Klage auf Leistung). Bei der Verzoekschriftprocedure setzt das Gericht nach Erhalt des schriftlichen Antrags in der Regel innerhalb von sechs Wochen einen Termin fest, an dem über den Antrag verhandelt wird.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin in Amsterdam, Frau Rechtsanwältin Dr. Wiebke Bonnet-Vogler, berät Sie gerne: bonnet-vogler@cbbl-lawyers.de, Tel. +31205747474
Stand der Bearbeitung: September 2024