Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Abrupte Beendigung der bestehenden Geschäftsbeziehungen in Frankreich

13.11.2019

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Ein Urteil der Handelskammer des französischen Kassationsgerichtshofs vom 2. Oktober 2019 enthält Einzelheiten zur Regelung der Schadensersatzklage im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen, einer typisch französischen Klage.

Die im französischen Handelsgesetzbuch vorgesehenen Haftungsregeln, die die Einhaltung einer ausreichenden Kündigungsfrist, je nach Dauer der zwischen den Parteien eingegangenen Geschäftsbeziehung, erfordern, gelten auch für die Beendigung des Verhältnisses zwischen einem Beauftragten („gérant-mandataire“) und seinem Auftraggeber („mandant“), selbst wenn zwischen den Parteien eine vertragliche Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Es ist daher ratsam, diese besonderen Regelungen des französischen Handelsrechts immer zu beachten, wenn Sie beabsichtigen, die Geschäftsbeziehung zu einem französischen Geschäftspartner abzubrechen.

Sie wünschen Beratung zur abrupten Beendigung einer bestehenden Geschäftsbeziehung in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45