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CBBL Advokátka/Partner Šárka Gregorová, Kanzlei Schaffer & Partner, Prag
Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag

Aktuelles zum tschechischen Wirtschaftsrecht

Abschaffung der Grunderwerbsteuer in Tschechien

03.12.2020

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partner in Prag, Martin Felenda, felenda@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00, www.schaffer-partner.cz

Seit ihrer Einführung im Jahr 1993 wurde ihre Aufhebung in der Abgeordnetenkammer mehrfach diskutiert. Eine Mehrheit für die Aufhebung hat sich allerdings erst im Jahr 2020 in Reaktion auf die Corona-Krise gefunden. Die Aufhebung des Grunderwerbsteuergesetzes wurde von der Abgeordnetenkammer sehr schnell und problemlos verabschiedet und ist am 26.9.2020 in Kraft getreten.
Interessant ist allerdings, dass die Gesetzesnovelle rückwirkend in Kraft tritt. Die Aufhebung der Grunderwerbsteuer betrifft demnach alle Steuerpflichtigen, deren Eigentumsrecht im Dezember 2019 oder später in das Grundbuch eingetragen wurde, sie müssen somit keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen. Wurde diese Steuer jedoch zwischen Dezember 2019 und September 2020 bereits bezahlt, konnte beim Finanzamt deren Rückzahlung beantragt werden. Mit dem Erlöschen dieser Steuer fällt auch die Einreichungspflicht der Grunderwerbsteuererklärung weg.

Ziel der Aufhebung der Grunderwerbsteuer ist vor allem eine Belebung des Immobilienmarktes, der durch die Corona-Krise besonders leidet, und Eigentumswohnen so vielen Menschen wie möglich zu ermöglichen. Die vorstehend genannte Steuer von 4% des Immobilienkaufpreises spielte nämlich bei vielen Verkäufen eine grundsätzliche Rolle, auch da in der Tschechischen Republik bei der Aufnahme von Hypotheken allgemein mindestens 20 % des Wohnungskaufpreises aus Eigenmitteln zu finanzieren sind. Banken vergeben dabei keine Hypotheken für die Grunderwerbsteuer, sodass Eigenmittel vom Käufer auch zur Zahlung dieses Betrages aufzubringen waren.

Sie haben Fragen zur Grunderwerbsteuer oder dem Erwerb einer Immobilie in Tschechien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partner in Prag, Herr Martin Felenda, berät Sie gerne: felenda@cbbl-lawyers.de, Tel. +420 - 2 - 215 063 00