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CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Abtretung von Anteilen in Frankreich und Wettbewerbsverbot

08.02.2022

Was gilt, wenn der Verkäufer Arbeitnehmer im Unternehmen ist?

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Paris, Frau Marianne Grange, Avocat, grange@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)1 53 93 82 90, www.rechtsanwalt.fr

Im Wirtschaftsleben ist es im Rahmen von Verträgen wichtig, sich auch Gedanken darüber zu machen, was nach der Ausführung eines Vertrages gelten soll. Dies wird häufig in Wettbewerbsklauseln vereinbart. Der französische Kassationsgerichtshof hat in einem Urteil über eine Konkurrenzklausel anlässlich der Abtretung von Anteilen geurteilt.

In diesem grundsätzlichen Fall mit Praxisrelevanz hatte der Gesellschafter einer französischen Gesellschaft seine Anteile verkauft. In dem Abtretungsvertrag hatte sich der verkaufende Gesellschafter verpflichtet, nach der Abtretung der Anteile ein Wettbewerbsverbot zu beachten, d. h. keine Konkurrenztätigkeit zur Aktivität der Gesellschaft aufzunehmen. Eine finanzielle Gegenleistung erhielt er hierfür jedoch nicht.
Der französische Kassationsgerichtshof hat nun entschieden, wann eine finanzielle Gegenleistung in Wettbewerbsklauseln erforderlich ist und wann nicht.

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