Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Belarus
CBBL Anwalt in Belarus, Pavel Pankratov, Kanzlei Brand & Partner
Pavel Pankratov
Jurist LL.M. oec.int., Partner
Brand & Partner
Minsk

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in Belarus

Änderungen im belarussischen Devisenrecht

01.07.2021

Am 9. Juli 2021 treten in Belarus/Weißrussland neue Regelungen für Devisengeschäfte in Kraft.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Minsk, Herrn Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17, www.bbpartners.ru

Einige wichtige Neuerungen werden im Folgenden zusammengefasst:

1. Registrierung der Devisenverträge in Belarus

Alle in Belarus ansässigen juristischen Personen, Einzelunternehmern und natürlichen Personen sind verpflichtet, Devisenverträge registrieren zu lassen sowie Dokumente und andere Informationen über die Erfüllung der Verpflichtungen aus Devisenverträgen ihren kontenführenden Banken vorzulegen.

Registriert werden müssen Devisenverträge zwischen Personen, die auf der einen Seite in Belarus und auf der anderen Seite und einem anderen Land ansässig sind, wenn und soweit folgende Bedingungen vorliegen:

  • der Vertragspreis / Vertragswert ist im Vertrag nicht bestimmt worden oder
  • der Vertragspreis / Vertragswert entspricht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Devisenvertrags einem Betrag von mindestens:
    - ca. 18.700 Euro – für eine in Belarus ansässige natürliche Person;
    - ca. 37.400 Euro – für eine in Belarus ansässige juristische Person oder einen Einzelunternehmer.

Zur Registrierung der Devisenverträge müssen sich in Belarus ansässige Unternehmen im WebPortal der belarussischen Nationalbank anmelden und Zugriff auf ihre Nutzerkonten erhalten.

Der Devisenvertrag muss registriert werden:

  • vor dem Beginn der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. Warenlieferung oder Bezahlung der gelieferten Waren – für einen Exporteur) oder
  • spätestens 7 Arbeitstage ab dem Tag des Eingangs der Währung auf dem Konto der in Belarus ansässigen Person bei der belarussischen oder ausländischen Bank.

2. Rücküberweisung in Belarus

Sollten Vertragspartner mit Sitz außerhalb von Belarus ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen, sind die in Belarus ansässigen juristischen Personen bei Export- und Importgeschäften verpflichtet, die Rücküberweisung der belarussischen Rubel und (oder) der ausländischen Währung auf ihre bei belarussischen Banken eröffneten Konten sicherzustellen (im Folgenden: Repatriierung). Die Rücküberweisungsfrist wird von der juristischen Person selbst bestimmt, wobei die tatsächlich im Vertrag festgelegten Fristen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Export- bzw. Importvertrag durch die Vertragsparteien maßgeblich sind.

3. Abwicklung der Devisengeschäfte in Belarus

In Belarus ansässige Personen sind zu Folgendem uneingeschränkt berechtigt:

  • Konten in belarussischen Rubeln und in einer ausländischen Währung bei ausländischen Banken zu eröffnen und Transaktionen durchzuführen;
  • belarussische Rubel und die ausländische Währung von ihren bei belarussischen oder ausländischen Banken eröffneten Konten auf ihre bei ausländischen Banken eröffneten Konten zu überweisen und umgekehrt;
  • belarussische Rubel und ausländische Währungen auf ihren bei ausländischen Banken eröffneten Konten zu erhalten (mit Ausnahmen).

Sie wünschen Beratung zum Devisenrecht in Belarus/Weißrussland? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Minsk, Herr Pavel Pankratov, LL.M. oec.int., steht Ihnen gerne zur Verfügung: pankratov@cbbl-lawyers.de, Tel. +37 - 5 - 173 96 39 75, Mobil +37 - 5 - 29 661 97 17