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CBBL Rechtsanwalt Michael Werner, Kanzlei Eiger, Taipeh
Michael Werner
Rechtsanwalt
Eiger
Taipeh

Aktuelles zum taiwanesischen Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht: Auswirkungen des neuen Coronavirus für Unternehmen in Taiwan

27.02.2020

Welche rechtlichen Risiken für Arbeitgeber verbergen sich in dem Ausbruch und wie können sie vermieden oder zumindest vermindert werden?

Von Herrn Rechtsanwalt Michael Werner, werner@cbbl-lawyers.de, Tel. +886 - 2 - 277 100 86, www.eiger.law

Die Weltgesundheitsorganisation hat den Ausbruch des neuen Coronavirus (COVID-19) am 30. Januar als weltweiten Notfall eingestuft. Aufgrund der bisherigen Reaktion der Welt auf den Ausbruch ergeben sich zahlreiche potenzielle und tatsächliche rechtliche Risiken, von Risiken für Lieferketten bis zu arbeitsrechtlichen Fragen. Welche Vorkehrungen sollten Unternehmen beispielsweise hinsichtlich chinesischer Lieferanten vornehmen? Darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter in Taiwan zum Home-Office zwingen? Was müssen Arbeitgeber berücksichtigen, wenn ein Arbeitnehmer nach China reist?

Situation in Taiwan

In Taiwan erkrankten bisher relativ wenige Personen, mit Datum vom 24. Februar 2020 wurden 30 Fälle bestätigt. Aus diesem Grund ist das direkte Risiko einer Ansteckung in Taiwan gering.

Dennoch haben Regierungen überall auf der Welt, besonders auch in Taiwan, bereits staatliche Schutzmaßnahmen umgesetzt. Seit dem 7. Februar gelten in Taiwan strenge Einreisebestimmungen für Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Einreise in China - inklusive Hongkong und Macau - aufgehalten haben (betrifft auch Zwischenstopps in diesem Gebiet). Reisewarnungen wurden u.a. für Japan und Süd-Korea, sowie für Singapur herausgegeben. Zudem wurden die Winterferien für öffentliche Schulen bis zum 25. Februar verlängert. Mit der fortschreitenden Entwicklung des Ausbruchs werden sich diese Maßnahmen laufend ändern und Staaten werden wohl ihre Bemühungen weiter intensivieren.

Pflichten des Arbeitgebers in Taiwan

Arbeitgeberische Fürsorgepflicht

Arbeitgeber in Taiwan haben eine generelle Fürsorgepflicht ihren Arbeitnehmern gegenüber. Dies beinhaltet insbesondere auch die Verhinderung und Verminderung von Gesundheitsrisiken für ihre Arbeitnehmer während der Arbeit, sowie die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung. Verletzt ein Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht wird er allenfalls haftbar für Schäden des Arbeitnehmers.

Um die Sicherheit ihrer Arbeitnehmer während dieser Zeit zu gewähren, sollten Arbeitgeber verschiedene dem Infektionsrisiko angepasste Schutzmaßnahmen in Betracht ziehen. Derzeit möglicherweise angemessene Maßnahmen sind:

  • Festlegung unternehmensweiter Weisungen zur Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten, inkl. Aufklärung der Arbeitnehmer über Hygiene Best-Practices
  • Beschränkung von Dienstreisen, insbesondere in betroffene Gebiete
  • Sicherstellen, dass kranke Arbeitnehmer zu Hause bleiben
  • Bereitstellung von Hygieneartikeln, wie etwa Desinfektionsmittel

Hierbei darf nicht vergessen werden, dass Schutzmaßnahmen von Arbeitgebern möglicherweise die Rechte ihrer Arbeitnehmer verletzen - insbesondere ihre Rechte auf Arbeit, sowie den Schutz der sie betreffenden Daten. In diesem Fall muss eine Abwägung vorgenommen werden zwischen den Interessen der Arbeitnehmer, dem Infektionsrisiko, sowie Möglichkeiten, die Maßnahme auf das mildeste Mittel zu beschränken, um den Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer zu reduzieren. Falls ein Unternehmen etwa von seinen Arbeitnehmern verlangt, dass sich diese Temperaturkontrollen unterziehen, mag das eine angemessene Schutzmaßnahme sein. Der Arbeitgeber darf jedoch die Körpertemperaturen seiner Arbeitnehmer - das heißt Daten über deren Gesundheit - nur erfassen, falls er dabei die entsprechende Datenschutzgesetze einhält, da diese Messung ansonsten die Rechte der Arbeitnehmer verletzt.

Quarantäne & Isolation in Taiwan

Arbeitnehmer, die nach Hause kehren, werden aus verschiedenen Gründen möglicherweise unter Quarantäne gesetzt oder angewiesen, sich zu isolieren, etwa weil sie in eine vom Covid-19 Virus betroffene Region reisten oder beim Gesundheitsscreening am Flughafen Krankheitssymptome aufwiesen.

Die Quarantäne wird rechtlich einem Krankheitsfall gleichgestellt und verleiht dem Arbeitnehmer dieselben Rechte und denselben Schutz. Die Quarantäneverfügung der zuständigen Behörde gilt dabei als ärztliches Zeugnis.

Im Falle einer Isolation werden Arbeitnehmer angewiesen, zu Hause zu bleiben und während 14 Tagen jeglichen Kontakt mit anderen Menschen zu meiden. Während dieser Zeit dürfen sie im Home-Office arbeiten, sollten jedoch die Wohnung ohne behördliche Genehmigung nicht verlassen.

Je nach Einzelfall und Grund für die Reise können Arbeitgeber den rechtlichen Rahmen einer solchen Abwesenheit unterschiedlich regeln, etwa indem Abwesenheit im Krankheitsfall, unbezahlter Urlaub gewählt wird oder mittels einer anderweitigen, individuellen Vereinbarung.

Am 20. Februar 2020 hat das Exekutiv-Yuan von Taiwan ein Gesetz über Abwesenheit im Zusammenhang mit Quarantäne und Prävention von Epidemien (“Quarantine and Epidemic Prevention Leave" bill) vorgeschlagen. Gemäß diesem Vorschlag müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Abwesenheit im Falle von Selbst-Quarantäne oder ähnlicher Isolierung gewähren. Der Arbeitgeber darf diese Zeit weder als Fehlen betrachten, noch den Arbeitnehmer zwingen, Urlaub zu nehmen. Zudem darf der Arbeitgeber diese Freistellung nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers werten, etwa indem er den Arbeitnehmer entlässt oder Bonus-Zahlungen kürzt.

Schulpflichtige Kinder in Taiwan

Aufgrund der Verlängerung der Winterferien öffentlicher Schulen bis zum 25. Februar stehen Eltern plötzlich vor der Aufgabe, kurzfristig Betreuung für ihre Kinder für eine längere Zeit zu organisieren. Privatschulen und internationale Schulen haben gleichfalls den Unterrichtsbeginn auf den 26. Februar verschoben. Die taiwanischen Behörden haben aus diesem Grund die Weisung erteilt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zum Zwecke der Kinderbetreuung während dieser Zeit Urlaub gewähren müssen. Allerdings wurde offen gelassen, nach welcher Modalität sich dieser Urlaub im Einzelfall verhält, weshalb eine Beurlaubung bei vollem Lohn vom individuellen Arbeitgeber resp. Arbeitsverhältnis abhängig ist. Ohne anwendbare Klausel/Einigung mit dem Arbeitgeber gibt es grundsätzlich drei Optionen:

  • Abwesenheit im Krankheitsfall (was teilweise vom Arbeitgeber zu bezahlen ist)
  • Verwendung von Ferienguthaben,
  • Beziehung unbezahlten Urlaubs oder
  • Home-Office und Zwangsbeurlaubung in Taiwan.

Sollte das Infektionsrisiko in Taiwan wachsen, könnten Unternehmen in Erwägung ziehen, ihre Arbeitnehmer aufzufordern, von zu Hause aus zu arbeiten. Dies könnte eine wirksame Maßnahme sein, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bestimmte Arbeiten müssen jedoch vor Ort ausgeführt werden, wodurch Home-Office als mögliche Präventionsmaßnahme außer Betracht fällt. In diesem Fall könnten Unternehmen erwägen, Arbeitnehmer ganz oder teilweise bezahlt oder sogar in einen unbezahlten Urlaub zu schicken. Im Allgemeinen haben die Arbeitnehmer jedoch immer ein Recht auf Arbeit, sogar wenn sie bezahlt werden. Daher hängt es von der Art der Arbeit, der Höhe des Infektionsrisikos zu diesem Zeitpunkt und dem jeweiligen Vertrag ab, ob ein Unternehmen seine Arbeitnehmer zwingen kann, Urlaub zu nehmen, und unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

Dienstreisen nach Taiwan

Derzeit ist das Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus auf einer Dienstreise nach Taiwan gering und die Insel wird als sicher eingeschätzt. Das größte Risiko besteht im Flug selbst. Dennoch müssen Unternehmen bei der Planung von Dienstreisen taiwanische Einreisebeschränkungen berücksichtigen. Je nachdem wo sie sich aufgehalten haben, kann Mitarbeitern die Einreise nach Taiwan verweigert werden oder sie werden angewiesen, sich selbst für 14 Tage in ihrem Hotel in Quarantäne zu setzen. Für Reisende, die lediglich via einem betroffenen Flughafen geflogen sind, gelten ebenfalls Beschränkungen. Unternehmen sollten aus diesem Grund möglichst Direktflüge buchen und die offiziellen Meldungen zu Einreisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus vor Abreise überprüfen, da sich diese laufend ändern können.

Trotz des derzeit geringen Risikos einer Ansteckung in Taiwan haben vereinzelte Länder (Italien, Mauritius, Bangladesch, Mongolei, Salomonen und Vanuatu) begonnen, Reisebeschränkungen umzusetzen mit direkten Auswirkungen für Personen, die sich in Taiwan aufgehalten haben, oder Reisewarnungen (Großbritannien, Süd-Korea) herauszugeben. Je nachdem, wie sich dieser Ausbruch weiterentwickelt, könnten diese Maßnahmen zunehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Reisende vor Abreise nicht nur taiwanische Einreisebeschränkungen berücksichtigen, sondern auch die ihrer jeweiligen Ziel- oder Ursprungsländer.

Haben Sie weitere Fragen als Arbeitgeber zu den Auswirkungen des Coronavirus' oder benötigen Sie weitere Rechtsberatung für Taiwan? Sprechen Sie uns gerne an!

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