Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden

Aktuelles zum französischen Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht in Frankreich: Zahlung einer Inflationszulage an die Arbeitnehmer

20.12.2021

Am 24. November 2021 hat das französische Parlament beschlossen, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen an ihre Arbeitnehmer in Frankreich eine Inflationszulage zahlen müssen.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwältinnen, Frau Sophie Gossmann, Avocat, gossmann@cbbl-lawyers.de, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, und Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Die Inflationszulage soll im Kern die erhöhten Belastungen der Arbeitnehmer aufgrund steigender Energiekosten in Frankreich ausgleichen.

Anspruch auf die Inflationszulage haben unter anderem Arbeitnehmer, Auszubildende und gesellschaftsrechtliche Mandatsträger. Die Zulage ist dann nicht geschuldet, wenn eine an sich berechtigte Person eine bestimmte Gehaltsobergrenze überschreitet.

Für Arbeitgeber stellt die Inflationszulage dabei einen weitgehend neutralen Posten dar, da der Betrag vom französischen Staat (genauer: frz. Sozialversicherung URSSAF) im Rahmen einer Verrechnung mit Sozialbeiträgen erstattet bzw. gutgeschrieben wird.

Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.

Sie wünschen Beratung zum Arbeitsrecht in Frankreich oder zu den französischen Sozialabgaben? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45