Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in der Ukraine
CBBL Rechtsanwalt und Partner Igor Dykunskyy, LL.M., Kanzlei DLF Rechtsanwälte, Kiew
Igor Dykunskyy, LL.M.
Rechtsanwalt und Partner
DLF Rechtsanwälte
Kiew

Aktuelles zum ukrainischen Wirtschaftsrecht

Arbeitsverhältnisse in der Quarantäne-Zeit in der Ukraine

25.03.2020

Ab dem 12. März 2020 wurde auf dem ganzen Territorium der Ukraine die Quarantäne als Maßnahme zur Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 eingeführt. Sie wird drei Wochen andauern (die Verlängerung der Quarantäne-Zeit ist allerdings nicht auszuschließen) und wird sich auf die Tätigkeit der meisten Unternehmen wesentlich auswirken.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kiew, Herrn Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54, www.dlf.ua

Wegen der Quarantäne-Beschränkungen sind inzwischen viele Unternehmen gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen oder zu verringern. Aber was passiert mit den Arbeitnehmern? Dieser Artikel legt seinen Schwerpunkt auf die Kernfragen, die vom Arbeitgeber berücksichtigt werden müssen.

Folgende Schwerpunkte werden in unserem Newsletter für Sie ausgeführt:

  • Urlaub in der Quarantäne-Zeit
  • Telearbeit (Fernarbeit)
  • Die Einführung der Kurzarbeit
  • Teil- oder volle Stilllegung des Unternehmens (Stillstand)
  • Die quarantänebedingte Entlassung der Arbeitnehmer?

Sie haben weitere Fragen zu den wirtschaftsrechtlichen Auswirkungen der Coronaviruskrise in der Ukraine? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Kiew, Herr Igor Dykunskyy, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, berät Sie gerne: dykunskyy@cbbl-lawyers.de, Tel. +380 44 384 24 54