Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Argentinien
CBBL Rechtsanwalt in Argentinien, Federico Guillermo Leonhardt, Kanzlei Leonhardt & Dietl
Federico Guillermo Leonhardt
Abogado
Leonhardt & Dietl
Buenos Aires

Aktuelles zum argentinischen Wirtschaftsrecht

Argentinien straft unlauteren Wettbewerb ab

28.08.2019

Im Monat Mai 2019 ist das Dekret Nr. 274/19 in Kraft getreten, welches ein allgemeines Verbot des unlauteren Wettbewerbs bestimmt und Sanktionen und Rechtswege festlegt, um die Einstellung von unlauterem Wettbewerb zu beantragen und evtl. Schadenersatz zu fordern.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Partneranwalt Herrn Martin Dietl, Argentinischer Rechtsanwalt, dietl@cbbl-lawyers.de, Tel. +54 - 11 3221 9650, www.leodi.com.ar

Argentinien verfügte diesbezüglich über keine spezifische Gesetzgebung, sondern über eine Reihe verstreuter, unzusammenhängender und dadurch wenig wirksamer Bestimmungen.

Nach dem Dekret kann nunmehr – ungeachtet von Kritikpunkten, die bzgl. einiger Aspekte angebracht werden könnten – bestätigt werden, dass Argentinien über eine diesbezügliche Rechtsordnung, ähnlich anderer Länder, verfügt; und die Firmen, die unter unlauterem Wettbewerb leiden, verfügen damit über rechtliche Werkzeuge zu ihrer Verteidigung sowie über ein Verfahren, das schnell und effizient greifen soll.

Die neue Bestimmung behält das Verbot von Handlungen bei, die eine Täuschung in Zusammenhang mit den Eigenschaften von Waren und Dienstleistungen bedeuten, eine Irreführung über den Ursprung oder über die Identität der Verkaufs- oder Herstellungsfirma, oder durch welche sich unerlaubt der Ruf eines Konkurrenten angeeignet wird. All diese Vorgehensweisen waren bereits in dem Wettbewerbsgesetz vorgesehen, das durch diese neue Bestimmung ersetzt wird; es werden aber außerdem einige neue Aspekte aufgenommen, die in keiner vorherigen Norm spezifisch vorgesehen waren, wie der aus dem Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeitssituation oder aus einem rechtswidrigen Druck abgeleitete unlautere Wettbewerb.

Ein Aspekt, der den ausländischen Firmen mit Investitionen in Argentinien besonders zu Gute kommen wird, ist das Verbot des unlauteren Wettbewerbs mittels Nichterfüllung von Verpflichtungen. Es kommt in Argentinien häufig vor, dass sich Niederlassungen ausländischer Unternehmen gezwungen sehen, dem Wettbewerb von hiesigen Konkurrenten entgegenzuwirken, welche ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, ihre Mitarbeiter nicht rechtmäßig eintragen und auf diese Weise Produkte zu günstigeren Preisen anbieten können.

Ab Inkrafttreten des neuen Dekrets verfügen diese Firmen über ein rechtliches Werkzeug, um sich gegen solche Methoden des unlauteren Wettbewerb durch Unterlassen zur Wehr zu setzen.

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Martin Dietl in Buenos Aires berät Sie gerne: dietl@cbbl-lawyers.de Tel. +54 - 11 3221 9650