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CBBL Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai) Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law, Dubai
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Dubai

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in den VAE

Ausländische Direktinvestitionen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

24.03.2021

100% ausländische Beteiligung an „mainland“-Gesellschaften in den VAE für 122 Wirtschaftssektoren bzw. Aktivitäten erlaubt

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Dubai, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, www.mideastlaw.de

1. Einleitung

Das in den VAE erlassene Bundesgesetz Nr. 19 von 2018 über ausländische Direktinvestitionen ("FDI-Gesetz") zielte darauf ab, ausländische Investitionen in bestimmten Sektoren in den VAE zu fördern, indem das Erfordernis aufgehoben wurde, dass 51 % der Anteile eines Unternehmens von einer emiratischen Einzelperson oder einem zu 100 % in emiratischem Besitz befindlichen Unternehmen gehalten werden müssen.
Am 17. März 2020 erließ das Kabinett der VAE die Resolution Nr. 16 von 2020 zur Definition der Positivliste der Wirtschaftssektoren und -aktivitäten, in denen ausländische Direktinvestitionen zulässig sind ("Resolution 16"). Resolution 16 enthielt eine vollständige Liste der Sektoren und Aktivitäten, in denen ausländische Investoren 100 % der Anteile besitzen können (die "Positivliste").

2. Liste der Wirtschaftssektoren/Geschäftsaktivitäten, die für 100%ige ausländische Beteiligung an „mainland“-Gesellschaften in de VAE geöffnet wurden

Die Positivliste umfasst 122 Aktivitäten, die das erforderliche Mindestkapital für jede Aktivität und andere Anforderungen festlegt. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Aktivitäten:

  • Anbau verschiedener landwirtschaftlicher Produkte und verschiedene landwirtschaftliche Aktivitäten
  • Herstellung verschiedener Produkte wie Lederwaren, Holz, agrochemische Produkte, Waschmittel, Gummi und Plastik, Elektronik, Maschinen und Geräte
  • Bau von Handelsschiffen, Hubschraubern und Booten
  • Bestimmte Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Buchhaltung, Ingenieurwesen und medizinische Aktivitäten
  • Bau von Gebäuden, Tiefbau und andere spezialisierte Bautätigkeiten
  • Bildung
  • Kreative Tätigkeiten, Theater, Musikkapellen und Zirkus
  • See- und Küstenschifffahrt und Binnenschifffahrt
  • Holdinggesellschaften für geistiges Eigentum

3. Ausgeschlossene Aktivitäten

Das FDI-Gesetz gilt nicht für Projekte in den Free Zones. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine "Negativliste", die Sektoren und Aktivitäten umfasst, die durch das Gesetz nicht verändert werden. Die Negativliste umfasst Folgendes:

  • Exploration und Produktion von Erdölmaterialien
  • Ermittlungen, Sicherheit, militärische Sektoren, Herstellung von Waffen, Sprengstoffen und militärischer Ausrüstung, Geräten und Kleidung
  • Bank- und Finanzierungsaktivitäten, Zahlungssysteme und Handel mit Bargeld
  • Versicherungsdienstleistungen
  • Hajj- (Pilgerfahrt) und Umrah-Dienstleistungen, Bereitstellung von Beschäftigungs- und Rekrutierungsdienstleistungen für Personal und Bedienstete
  • Wasser- und Elektrizitätsdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fischerei
  • Postdienste, Telekommunikationsdienste und Audio- und Videodienste
  • Land- und Lufttransportdienste
  • Druck- und Verlagsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Handelsvertretern
  • Medizinischer Einzelhandel wie z.B. private Apotheken
  • Blutbanken, Gift- und Quarantänestationen

Wenn Sie die Möglichkeiten zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens ausloten oder eine Kopie der gesamten Liste der 122 Tätigkeiten haben möchten, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124