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CBBL Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai) Dr. Christian Ule, Kanzlei MIDEAST | Law, Dubai
Dr. Christian Ule
Rechtsanwalt und Advocate (DIFC, Dubai)
MIDEAST | Law, Dubai

Aktuelles zum Wirtschaftsrecht in den VAE

Bedeutende Gesetzesänderungen in den VAE im Jahr 2023

24.01.2023

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es für das Jahr 2023 einige Gesetzesänderungen, ähnlich derjenigen für das Jahr 2022.

Von unseren deutschsprachigen CBBL-Anwälten in Dubai, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, ule@cbbl-lawyers.de, und Frau Rechtsanwältin Sophie Greiner, s.greiner@cbbl-lawyers.de, Tel. +971 - 4 - 443 3013, www.mideastlaw.de


Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen für 2023 zusammenfassend wiedergegeben, ohne dass dieser Abriss Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

1. Neue Zivilprozessordnung in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben durch das Bundesgesetz Nr. 42 aus 2022 ein neues Gesetz über die Zivilprozessordnung (engl.: Civil Procedures Law) (nachfolgend die neue „Zivilprozessordnung“) erlassen, welches das ehemalige Gesetz über die Zivilprozessordnung (alte „Zivilprozessordnung“), seinerzeit eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 11 aus 1992, aufhebt. Die neue Zivilprozessordnung ist am 2. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bedeutende Änderungen sind folgende:

  • Für alle erstinstanzlich anhängig gemachten Rechtsstreitigkeiten ist ein Einzelrichter zur Entscheidung berufen. Vormals war ein Einzelrichter nur für solche Rechtsstreitigkeiten zuständig, die den Streitwert von 10 Mio. AED (derzeit ca. 2.500.000 EUR) nicht überschritten; für einen darüberhinausgehenden Betrag war eine Besetzung mit drei Richtern vorgesehen.
  • Rechtsstreitigkeiten mit einem monetären Streitwert, der den Betrag von 500.000 AED (derzeit ca. 125.000 EUR) nicht überschreitet, sind keiner Überprüfung durch das Kassationsgericht („Court of Cassation“) zugänglich. Vor der Gesetzesänderung betrug die Schwelle 200.000 AED (derzeit ca. 50.000 EUR).
  • Die Rechtsmittelfrist zur Anrufung des Kassationsgerichts wurde von 60 auf 30 Tage herabgesetzt.
  • Wenn das Gericht die Klage wegen fehlender Zuständigkeit abweist, hat es dem Kläger 90 % der Gerichtskosten zu erstatten.

2. Neues Beweisrecht für Zivil- und Handelsgeschäfte

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben durch das Bundesgesetz Nr. 35 aus 2022 ein neues Gesetz über das Beweisrecht im zivilen und kaufmännischen Zahlungsverkehr (engl.: Evidence Law in Civil and Commercial Transactions) (nachfolgend das neue „Gesetz über Beweisrecht“) erlassen, welches das ehemalige Gesetz über Beweisrecht (altes „Gesetz über Beweisrecht“), seinerzeit eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 10 aus 1992, aufhebt. Das neue Gesetz über Beweisrecht ist am 2. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bedeutende Änderungen sind folgende:

  • Einführung eines Beweismaßes „wahrscheinlicher als“, das bei widerstreitenden Beweisen in einem Rechtsstreit Anwendung findet.
  • Einführung eines breiteren Anwendungsbereiches für die Offenlegung von Dokumenten in Handelsstreitigkeiten, bei denen eine Partei nunmehr bei Gericht beantragen kann, dass der Gegner Beweise vorlegt. Dies könnte ein entscheidender Schritt zur Förderung von Treu und Glauben sein und dürfte den Parteien eine effiziente Prozessführung erheblich erleichtern, vorbehaltlich des gerichtlichen Ermessens.
  • Die Parteien können sich zur Darlegung ihres Anspruchs auf Gewohnheitsrecht stützen.
  • Die vom Gericht bestellten Sachverständigen sind verpflichtet, vor Beginn ihrer Tätigkeit etwaige Beziehungen zu den Parteien oder ein Eigeninteresse offenzulegen.

3. Ein neues Gesetzbuch über Handelsgeschäfte in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben durch das Bundesgesetz Nr. 50 aus 2022 ein neues Gesetz über Handelsgeschäfte (engl.: Commercial Transactions Law) (nachfolgend neues „Gesetz über Handelsgeschäfte“) erlassen, welches das ehemalige Gesetz über Handelsgeschäfte (altes „Gesetz über Handelsgeschäfte“), seinerzeit eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 10 aus dem Jahre 1992, aufhebt. Das neue Gesetz über Handelsgeschäfte ist am 2. Januar 2023 in Kraft getreten.

Bedeutende Änderungen sind folgende:

  • Herabsetzung des Mindestalters für die Ausübung von Handelstätigkeiten von 21 auf 18 Jahre;
  • Senkung der Obergrenze für Zinsen im Geschäftsverkehr bei fehlender Vereinbarung von 12 % auf 9 %;
  • Verbot der Erhebung von Zinseszinsen als zusätzliche Entschädigung zu den einfachen Zinsen;
  • Verkürzung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung neuer Ansprüche von 10 Jahren auf 5 Jahre.

4. Ein neues Strafprozessrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben durch das Bundesgesetz Nr. 38 aus 2022 ein neues Gesetz über das Strafverfahren (engl.: Criminal Procedures Law) (nachfolgend neues „Gesetz über das Strafverfahren“) erlassen, welches das ehemalige Gesetz über das Strafverfahren (altes „Gesetz über das Strafverfahren“), seinerzeit eingeführt durch das Bundesgesetz Nr. 35 aus 1992, aufhebt. Das neue Gesetz über das Strafverfahren wird am 1. März 2023 in Kraft treten.

Zu den bedeutenden Änderungen gehören:

  • Die Staatsanwaltschaft wird befugt, repressive Maßnahmen in Bezug auf das mutmaßlich inkriminierte Vermögen zu ergreifen, wie z.B. dessen Aufspüren und Auffinden, Einfrieren und/oder die Bestellung eines Verwahrers etc.
  • Einführung des Konzepts der „Verständigung“, mit welchem der Staatsanwaltschaft die Befugnis eingeräumt wird, dergestalt eine „Verständigung“ anzubieten, dass der Angeklagte für ein klares Schuldeingeständnis im Gegenzug eine Herabsetzung des Strafmaßes für bestimmte Verbrechen und Vergehen erhält.

5. Ein neues Arbeitslosenversicherungsgesetz in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben durch das Bundesgesetz Nr. 13 aus 2022 und Kabinettsbeschluss Nr. 97 aus 2022 ein neues Arbeitslosengesetz über das Verfahren und die Kontrollmechanismen für die Umsetzung der Arbeitslosenversicherung (engl.: Unemployment Law) erlassen, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Es sieht Folgendes vor:

  • Der Anwendungsbereich des neuen Arbeitslosengesetzes erstreckt sich auf alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sowie auf alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten, mit Ausnahme folgender Personen: Investoren, Angestellte im Haushalt, Zeitarbeiter, Jugendliche unter 18 Jahren und Rentner, die eine Rente beziehen und eine neue Beschäftigung aufgenommen haben.
  • Der Versicherungsnehmer muss mindestens 12 Monate (ohne Unterbrechung) in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein, bevor er Anspruch auf Versicherungsleistungen hat.
  • Der Versicherungsnehmer muss zur Zahlung eines monatlichen Beitrags zwischen 5 und 10 AED verpflichtet sein.
  • Dem Versicherungsnehmer obliegt der Nachweis, dass er sich aus anderen Gründen als Kündigung in Arbeitslosigkeit befindet. Er darf nicht aus disziplinarischen Gründen gemäß den geltenden Gesetzen entlassen worden sein.
  • Die Höhe der monatlichen Entschädigung bei Arbeitslosigkeit beträgt 60 % des Bezugsgehalts für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten, sofern die monatliche Entschädigung einen Betrag von 10.000 AED für die erste Kategorie und einen Betrag von 20.000 AED für die zweite Kategorie nicht übersteigt.

Sie wünschen Beratung zu den Gesetzesänderungen 2023 der Vereinigten Arabischen Emirate? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Dubai, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Ule, berät Sie gerne: ule@cbbl-lawyers.de Tel. +971 - 4 - 443 3013, Mobil +49 - 177 - 524 1124