In Schweden ist mit dem 1. Juli 2013 eine neue Regelung zur Löschung von Eintragungen im Grundstücksregister in Kraft getreten. Die Regelung sieht vor, dass bestimmte Rechte 50 Jahre nach ihrer Eintragung gelöscht werden. Hiervon betroffen sind zum Beispiel Nießbrauchrechte und Wegerechte. Wird das Recht weiterhin beansprucht, muss eine Erneuerung der Eintragung bis spätestens zum 31. Dezember 2018 bei der zuständigen Registerbehörde beantragt werden. Durch die neue Regelung soll das Grundstücksregister verlässlicher werden.
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