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CBBL Rechtsanwalt in Bulgarien, Konstantin Ruskov, Kanzlei Ruskov & Kollegen
Konstantin Ruskov
Rechtsanwalt
Ruskov & Kollegen
Sofia

Aktuelles zum bulgarischen Wirtschaftsrecht

Bulgarien führt ein vereinfachtes Verfahren für EEG-Anlagen ein

07.06.2022

Am 26.05.2022 wurden im bulgarischen Parlament Änderungen des Gesetzes über die erneuerbaren Energiequellen verabschiedet, die den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen erleichtern sollen.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Sofia, Herrn Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99, www.ruskov-law.eu


Unternehmen werden die Möglichkeit haben, Anlagen für erneuerbare Energien auf dem Dach, an Gebäudefassaden oder anliegenden Flächen nur mit einer einfachen Anzeige zu installieren, ohne auf eine Baugenehmigung warten zu müssen. Die Meldung ist an den jeweiligen Stromverteilungs- oder Netzbetreiber zu richten, und innerhalb von 14 Tagen müssen die Unternehmen Zusatzvereinbarungen zum Zugangs- und Durchleitungsvertrag abschließen. Bedingung ist, dass die Energie nur für den Eigenverbrauch genutzt wird und die installierte Gesamtleistung der Energieobjekte bis zum Doppelten der bereitgestellten Leistung, jedoch nicht mehr als 5 Megawatt, beträgt.

Diese Änderung soll vor allem Industriebetrieben die Möglichkeit geben, leichter für die eigene Energieversorgung zu sorgen, ohne langwierige Verwaltungsverfahren durchlaufen zu müssen.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Sofia, Herr Rechtsanwalt Konstantin Ruskov, berät Sie gerne: ruskov@cbbl-lawyers.de, Tel. +359 - 286 845 99