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CBBL Rechtsanwalt Michael Werner, Kanzlei Eiger, Taipeh
Michael Werner
Rechtsanwalt
Eiger
Taipeh

Aktuelles zum taiwanesischen Wirtschaftsrecht

COVID-19-Update zu HR & Tax in Taiwan

13.05.2020

Überall auf der Welt ändert sich die Rechtslandschaft aufgrund von COVID-19 ständig. Unternehmen in Taiwan müssen sich insbesondere zu gewissen Personalrechtsthemen und Steuermaßnahmen informieren. Dieses Update beantwortet verschiedene Fragen, etwa im Zusammenhang mit Maßnahmen der zentralen und lokalen Regierungen.

Von Herrn Rechtsanwalt Michael Werner, werner@cbbl-lawyers.de, Tel. +886 - 2 - 277 100 86, www.eiger.law

Präventionsmaßnahmen in Taiwan

Unternehmen in Taiwan setzen Maßnahmen um, mit dem Ziel, das Risiko von COVID-19 für ihre Arbeitnehmenden zu minimieren. Verbreitete Maßnahmen sind das Home Office, eine Aufteilung der Arbeitnehmenden in A-B Teams, welche nie miteinander physischen Kontakt haben, regelmäßige Temperaturkontrollen und dass Arbeitnehmende mit Symptomen, die mit COVID-19 in Verbindung gebracht werden, zu Hause bleiben müssen. Unternehmen sollten aber bei der Umsetzung solcher Maßnahmen die Folgen für die Arbeitnehmenden in Erwägung ziehen. Die Aufteilung der Arbeitnehmenden in A-B Teams und eine entsprechende Versetzung an eine andere Betriebsstätte kann für gewisse Arbeitnehmenden einen längeren Arbeitsweg zur Folge haben, was möglicherweise zu einem höheren COVID-19-Risiko führt, wenn sie dabei einen Bus oder die U-Bahn nehmen.

Lohnkürzungen in Taiwan

Unternehmen, die womöglich wirtschaftlich aufgrund der COVID-19 Krise in Bedrängnis geraten, können möglicherweise Lohnkürzungen als Kostensenkungsmaßnahme in Betracht ziehen. Gemäß dem taiwanischen Arbeitsrecht kann ein Arbeitgeber aber nicht im Alleingang eine Lohnkürzung beschließen und würde Sanktionen riskieren, falls er dies dennoch tut.

Eine Arbeitszeitreduktion mit entsprechender Kürzung der Löhne, die sogenannte Kurzarbeit, ist in Taiwan mit Zustimmung der Arbeitnehmenden möglich. Das Ministerium für Arbeit hat dafür die Richtlinie Nr. 1000133284 verfasst, die die Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit erläutert. Kurzarbeit kann erst eingeführt werden, nachdem die Gewinne und Dividenden der Unternehmensleitung gekürzt wurden. Zudem darf der Monatsgehalt der Arbeitnehmenden nie unter den Mindestlohn fallen und die Maßnahme darf maximal drei Monate andauern. Aufgrund der Schwere einer solchen Maßnahme und deren Konsequenzen für die Arbeitnehmenden empfiehlt sich eine vorgängige Konsultation mit den Arbeitnehmenden und Gewerkschaften. Das hiesige Recht verlangt weiter, dass die Kurzarbeit den zuständigen Lokalbehörden gemeldet wird, am Ort an dem die Arbeitnehmenden registriert sind.

Im Rahmen von Kurzarbeit ist wichtig zu verstehen, dass Arbeitnehmenden in diesen Verhandlungen einen ziemlich langen Hebel in der Hand halten. Falls der Arbeitgeber sich nicht mit seinen Arbeitnehmenden einigen kann und trotzdem deren Löhne kürzt, würde das als Vertragsbruch angesehen werden und der Arbeitnehmer hätte ein Recht zur fristlosen Kündigung. Bei einer solchen Kündigung besteht weiterhin einen Anspruch auf Lohnzahlungen während der Kündigungsfrist (in der aber nicht gearbeitet wird), einen vollen Anspruch auf Abgangsentschädigung, sowie sämtliche weitere vertragliche Ansprüche, die im Normalfall geschuldet wären.

Um die Folgen von COVID-19 zu reduzieren, hat das Arbeitsministerium Subventionen für Lohnausfälle beschlossen, falls Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmenden Kurzarbeit für länger als 30 Tage beschließen. Arbeitnehmende erhalten für bis zu sechs Monate Subventionen auf Lohnausfälle. Die Subventionen gleichen 50% der Lohndifferenz vor und nach der Einführung von Kurzarbeit aus, begrenzt auf maximal TWD 11,000 monatlich und nur vom 15. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Arbeitnehmende sind nur anspruchsberechtigt, wenn die Kurzarbeit der zuständigen Behörde mitgeteilt wurde und sie nicht schon andere, ähnliche COVID-19-Subventionen erhalten.

Zusätzlich hat das Arbeitsministerium Weiterbildungszuschüsse für Unternehmen und ihre Arbeitnehmende eingeführt. Für die Dauer der Kurzarbeitsmaßnahme können Unternehmen Zuschüsse von bis zu TWD 3,500,000 erhalten, um ihren betroffenen Arbeitnehmenden kostenlose Weiterbildungen anzubieten. Vorausgesetzt wird, dass die Arbeitszeitreduktion mindestens 16 Stunden alle zwei Wochen beträgt. Diese Zuschüsse können verwendet werden, um Aufwendungen im Zusammenhang mit Trainings zu decken, währenddem Arbeitnehmende TWD 158 pro Stunde Weiterbildung erhalten, an der sie teilnehmen. Die Arbeitnehmenden sollen mindestens 16 Stunden Weiterbildung pro Monat absolvieren und können bis zu 120 Stunden Weiterbildungszuschüsse erhalten. Der Höchstbetrag für einen Arbeitnehmenden ist TWD 18,960 pro Monat, wobei die Weiterbildung die Anzahl Stunden, um die ihre Arbeitszeit reduziert wurde, nicht überschreiten darf.

Das Arbeitsministerium hat weiter ein Teilzeitarbeitsprogramm angekündigt. Arbeitnehmende, die schwer von der Pandemie betroffen sind und im vergangenen Jahr für eine gewisse Zeit von Taiwans Arbeitsversicherung versichert waren, können sich für eine staatliche Teilzeitstelle bewerben. Diese Stellen zahlen den Mindestlohn von TWD 158 pro Stunde und bieten ein Pensum von maximal 80 Stunden pro Monat an. Die Stellenvergabe der bis zu 60,000 angekündigten Stellen wird von Arbeitsvermittlungsstellen organisiert, dabei werden Arbeitnehmende gemäß ihren Bedürfnissen priorisiert.

Steuern in Taiwan

Taiwan hat zahlreiche Maßnahmen getroffen um den wirtschaftlichen COVID-19-Schock zu mindern, insbesondere für Einzelpersonen, kleine Unternehmen und schwer betroffene Branchen, wie etwa Tourismus. Die folgenden Maßnahmen wurden von der Zentralregierung hinsichtlich Steuern eingeführt.

Einzelpersonen die Zahlung ihrer Persönlichen Einkommensteuer für das Jahr 2019 um bis zu zwölf Monate aufschieben oder in monatlichen Raten über die nächsten drei Jahre hinweg bezahlen. Die Voraussetzung für diese Erleichterungen ist, dass der Antragsteller nachteilig von COVID-19 betroffen ist. Falls eine solche Option gewährt wird, wird die Steuerrückerstattung im Voraus angerechnet. Diese Maßnahme reduziert die kurzfristigen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und gibt Einzelpersonen mehr Spielraum in ihrer Finanzplanung.

Kleinunternehmen, die keine Pflicht zur Ausstellung von Quittungen haben, erhalten automatisch Steuererleichterungen. Unternehmen, die zur Ausstellung von Quittungen verpflichtet sind, können die Zahlung ihrer Unternehmenssteuern um bis zu zwölf Monate aufschieben oder in monatlichen Raten während drei Jahren leisten. Wie Einzelpersonen müssen auch Unternehmen aufzeigen, dass sie nachteilig von COVID-19 betroffen sind. Von COVID-19 betroffen sind etwa Personen oder Unternehmen, die COVID-19-Subventionen erhalten oder Kurzarbeit zugestimmt haben.

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung wurde um 30 Tage bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Falls der Steuerzahler, das Unternehmen oder ihre mit der Einreichung der Steuererklärung beauftragten Vertreter bei Ablauf der Frist sich in Quarantäne oder Isolation befinden, kann die Frist um weitere 20 Tage verlängert werden.

Haben Sie weitere Fragen zu den Auswirkungen der Coroakrise und benötigen Sie weitere Rechtsberatung für Taiwan? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt in Taipeh, Herr Rechtsanwalt Michael Werner, berät Sie gerne: werner@cbbl-lawyers.de, Tel. +886 - 2 - 277 100 86