Durch das tschechische Abgeordnetenhaus wird zurzeit die Novellierung des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern zur Einführung einiger Neuigkeiten in das tschechische Ausländerrecht diskutiert.
Durch das tschechische Abgeordnetenhaus wird zurzeit die Novellierung des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern zur Einführung einiger Neuigkeiten in das tschechische Ausländerrecht diskutiert.
Da es sich bei dem Gesetzentwurf vorwiegend um Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie handelt, können wir wohl von der Verabschiedung der Gesetzesvorlage ausgehen.
Zu den einzuführenden Neuigkeiten im Ausländerrecht gehört ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für die Zwecke der Saisonbeschäftigung. Die Saisonbeschäftigung umfasst jene Tätigkeiten, die zu einer bestimmten Jahreszeit anfallen, und mit welchen die jahreszeitlich bedingten Veränderungen in Nachfrage nach Arbeitnehmern verbunden sind. Als Regelbeispiel kann hier die saisonbedingte Arbeit in der Landwirtschaft oder in zusammenhängenden Wirtschaftszweigen genannt werden.
Mit der Novellierung soll auch ein weiteres neues und interessantes Institut im Ausländerrecht eingeführt werden, namentlich sog. Karte des unternehmensintern transferierten Arbeitnehmers. Hierbei geht es um eine Art langfristigen Aufenthaltstitels für qualifizierte Mitarbeiter auf Grund der innerbetrieblichen Entsendung, bzw. Überlassung, wie etwa Schlüsselkräfte, Spezialisten oder Trainees. Dieses Institut wird im Zusammenhang mit der befristeten Entsendung von Mitarbeitern von Unternehmen eingeführt, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und ihre Mitarbeiter in eine Zweigniederlassung auf dem Gebiet der EU oder in ihr Konzernunternehmen abordnen. Das neulich einzuführende Institut der Karte des betriebsintern transferierten Arbeitnehmers kann somit eine deutliche Vereinfachung für leitende Angestellte darstellen, die konzernintern in die Tschechische Republik entsandt werden.
Die Novellierung umfasst auch das neulich eingeführte Visum für den längerfristigen Aufenthalt und den langfristigen Aufenthaltstitel zu Investitionszwecken (Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Tschechischen Republik). Dieses Institut findet jedoch nicht dessen Grundlage in der EU-Richtlinie, und kann daher noch anderweitig geändert werden.