Das Internetgesetz in Brasilien

Am 23. Juni trat das Gesetz Nr. 12.965/14 in Kraft, das Regelungen zum virtuellen Umfeld in Brasilien enthält.

Zweck des Gesetzes war die Konsolidierung des Zugangs zum Internet als essenziellem Werkzeug des in der brasilianischen Verfassung garantierten Rechts des Bürgers auf freie Meinungsäußerung. Ein weiterer Schwerpunkt war der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Informationen der Internetnutzer.
Artikel 3 des Gesetzes enthält bspw. in der Bundesverfassung vorgesehene Grundsätze, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten gemäß Gesetz, sowie die Garantie der Netzneutralität.

In Artikel 7 werden weitere wichtige Rechte der Nutzer garantiert, wie die Unverletzlichkeit der Intim- und Privatsphäre, deren Schutz und das Recht auf Ersatz der durch die Verletzung entstandenen materiellen und immateriellen Schäden sowie den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation via Internet und der gespeicherten privaten Kommunikation, deren Verletzung nur mit einem Gerichtsbeschluss zulässig ist.
Nach dem erwähnten Gesetz bedarf die „Sammlung, Nutzung, Lagerung und Behandlung persönlicher Daten, die in von den übrigen Vertragsklauseln hervorgehobener Form geschehen muss” der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer. „Bei Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien hat auf Antrag des Nutzers die endgültige Löschung der an den Provider gelieferten persönlichen Daten zu erfolgen“.

Ein anderer wichtiger Punkt betrifft die sogenannte Netzneutralität. Diese garantiert den Nutzern, dass die Internetprovider die Nutzung des Internets nicht bspw. durch Beschränkung oder Erhöhung der Geschwindigkeit beim Zugriff auf Videos oder auf ein bestimmtes soziales Netzwerk nach den Inhalten differenzieren, auf die Nutzer zugreifen. Die Internetinhalte müssen im Hinblick auf den Zugang zu ihnen via Internet gleichgestellt sein.

Das Gesetz sieht in Artikel 12 auch einige als extrem hoch angesehene Strafen für die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen vor, wie etwa ein Bußgeld von bis zu 10% des Umsatzes der gesamten wirtschaftlichen Gruppe des Unternehmens, das den Verstoß begeht. Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass diese Strafen noch einer näheren Regelung bedürfen, sollten die Unternehmen diesen Punkt sehr aufmerksam verfolgen.

Dabei ist zu beachten, dass auch ausländische Unternehmen beim Verstoß gegen die neuen Bestimmungen haften. Die brasilianischen Filialen, Agenturen und Vertretungen haften gesamtschuldnerisch.
In einem aktuellen Fall hat das Tribunal de Justiça de São Paulo Facebook do Brasil zur Veröffentlichung der Namen der Personen aufgefordert, die in Gespräche über das Anwendungsprogramm Whatsapp verwickelt waren, bei denen es um kompromittierende Fotos und Montagen einer Studentin ging. Das Unternehmen verteidigte sich u.a. mit dem Argument, dass sie sich auf einer Plattform des Programms in einem anderen Land befänden und der Erwerb des Unternehmens noch nicht abgeschlossen sei. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass „der Service WhatsApp in Brasilien weit verbreitet ist und nach dem Erwerb durch Facebook angesichts der Tatsche, dass nur dieses eine Vertretung im Land hat, letzteres die betreffenden Daten aufbewahren und vorhalten, sowie Mittel zur Verfügung stellen muss, mit denen die Nutzer und der Inhalt der dort geführten Gespräche identifiziert werden können - was von Artikel 13 des Gesetzes Nr. 12.965 (Internetgesetz) gestützt wird“.

Diese Auffassung könnte einen Trend andeuten, dem andere Gerichte möglicherweise folgen werden, weshalb Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten sind. Insbesondere wird empfohlen, dass die Unternehmen bspw. ihre Webseiten und Nutzungsbedingungen, ihre Datenschutzpolitik, durchsehen und auf neuestem Stand halten und auf die Fristen für dieSpeicherung dieser Zugangsdaten und Informationen achten sollten.

Weitere Standorte

São Paulo

Stüssi-Neves Advogados Gustavo Stüssi Neves
Advogado

Rua Henrique Monteiro, 90 - 10º and.CEP 05423-020 São Paulo Brasilien

Tel. +55 - 11 - 309 366 12Mobil Fax +55 - 11 - 309 791 30

  • http://www.stussi-neves.com/site/home.de
  • Weitere Standorte

    Rio de Janeiro

    Guilherme Stüssi Neves
    Advogado

    Praia de Botafogo, 440 – 14° andar BotafogoCEP 22250-908 Rio de Janeiro Brasilien

    Tel. +55 - 21 - 250 972 34Mobil Fax +55 - 21 - 225 242 46

  • http://www.stussi-neves.com/