Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad

Aktuelles zum serbischen Wirtschaftsrecht

Der Fall Djokovic im Lichte des serbischen Rechts

28.01.2022

Nach der aktuellen Rechtslage darf jeder professionelle Sportler ohne Covid-19-Impfung nach Serbien einreisen, um an einer geplanten Sportveranstaltung teilzunehmen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

In diesem Fall kann ein PCR-Test vor oder bei der Einreise nach Serbien vorgenommen werden, wenn die serbische Handelskammer vor der Ankunft entsprechend benachrichtigt wurde. Darüber hinaus kann ein PCR-Test in Serbien nur von staatlichen Gesundheitseinrichtungen durchgeführt werden. Eine Impfpflicht gegen Covid-19 besteht für keine Bevölkerungsgruppe in Serbien. Die Impfquote in Serbien beläuft sich nach den offiziellen Daten der Our World in Data auf 48,33 % (Stand: 14.01.2022).

Der Verwaltungsakt des australischen Ministers für Einwanderung über die Ausweisung von Herrn Djokovic wurde aufgrund des freien Ermessens des Ministers erlassen und stützte sich auf das öffentliche Interesse. Angeblich könnte die Teilnahme von Herrn Djokovic an der AO die Gesundheit, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung in Australien beeinträchtigen.

Grundsätzlich ist eine solche Ermessensentscheidung auch nach serbischem Recht möglich. Ein solcher Verwaltungsakt mit freiem Ermessen würde nach serbischem Recht auf Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes ergehen (im Vergleich zu anderen ähnlichen Fällen, d. h. anderen Sportlern und deren Impfbefreiungen bei derselben Sportveranstaltung), um eine mögliche Diskriminierung zu vermeiden.

Da es sich bei Herrn Djokovićs Fall um einen Präzedenzfall handelt, müssten zudem höhere Anforderungen an die Begründung der Verwaltungsentscheidung gestellt werden, und die Begründung müsste ausführlicher sein als in anderen Ermessensentscheidungen (ohne Präzedenzfall). Das ist wichtig, um die Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für alle Personen zu gewährleisten, die Adressaten einer freien Ermessensentscheidung der Verwaltung sind. Nach serbischem Recht wird eine behördliche Ermessensentscheidung des Ministers vom Gericht daraufhin überprüft, ob die Entscheidung außerhalb des Kompetenzbereichs getroffen oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Entscheidungsbefugnis nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde.

Zuletzt ist anzumerken, dass aus juristischer Sicht sich der gesamte Diskurs auf den Schutz der Grundwerte einer demokratischen Gesellschaft und der wesentlichen Rechtsgrundsätze wie Gleichheit, Vorhersehbarkeit von Entscheidungen und Meinungsfreiheit fokussieren sollte, wenn es um den Schutz der öffentlichen Ordnung eines Landes geht.

Dies sollte jederzeit zu erwarten sein, in Ländern mit renommierter Rechtskultur, entwickelter Rechtstradition und etablierten Institutionen, in dem Menschenrechte und individuelle Freiheiten als unverzichtbarer gesellschaftlicher Wert angesehen werden.

Sie haben weitere Fragen zu den aktuellen Einreisebestimmungen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27