Die französische Kommission für die Prüfung von Geschäftspraktiken hat zwei Stellungnahmen zu wettbewerbsbeschränkenden Praktiken abgegeben

Ein Kleinunternehmer wurde von seinem Versicherer damit bedrängt, während der Coronapandemie einer Änderung seiner Betriebshaftpflichtversicherung zuzustimmen. Die Änderung sollte gerade darin bestehen, pandemiebedingte Betriebsausfallrisiken aus dem Versicherungsschutz herauszunehmen.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 3 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Bei Nichtakzeptierung der Vertragsänderung wurde seitens des Versicherers mit einer Kündigung des Vertrages gedroht. Die zuständige französische Wettbewerbskommission bewertete dieses Vorgehen des Versicherers als rechtswidrig, da dadurch ein erhebliches vertragliches Ungleichgewicht entstanden war.

Eine weitere Entscheidung der französischen Wettbewerbsbehörde betraf den Fall einer vertraglichen Abnahmeverpflichtung (feste Abnahmemengen) zwischen zwei Unternehmen:
Eine vertragswidrige Nichtabnahme sollte entsprechend vertraglich sanktioniert werden.

Ferner ging es um die Frage, ob die in Frankreich geltenden gesetzlichen Zahlungsfristen auch für Unternehmen gelten, die einen internationalen Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht (CISG) abgeschlossen hatten.
Schließlich hat die französische Wettbewerbskommission klargestellt, dass die im französischen Handelsgesetzbuch verankerte Pflicht der Unternehmen, bei erbrachten Leistungen zwingend eine Rechnung zu erstellen, auch im internationalen Warenverkehr nach UN-Kaufrecht Geltung hat. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Rechnung bleiben die Parteien jedoch weitgehend frei.


Lesen Sie hier die vollständige Rechtsnews zu diesem Thema.


Sie wünschen Beratung zum UN-Kaufvertrag oder zum Wettbewerbsrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Straßburg Herr Rechtsanwalt Emil Epp steht Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45

 

Weitere Standorte

Strasbourg

EPP Rechtsanwälte – Avocats Emil Epp
Rechtsanwalt

16, rue de Reims 67000 Strasbourg Frankreich

Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45Mobil Fax +33 - 3 - 88 60 07 76

  • https://rechtsanwalt.fr
  • Weitere Standorte

    Paris

    EPP Rechtsanwälte – Avocats Marianne Grange
    Avocat

    4, rue Paul Baudry75008 Paris Frankreich

    Tel. +33 - 1 - 539 382 90Mobil Fax +33 - 1 - 539 382 99

  • https://rechtsanwalt.fr/
  • Weitere Standorte

    Baden-Baden

    EPP Rechtsanwälte – Avocats Jörg Luft
    Rechtsanwalt

    Schützenstraße 776530 Baden-Baden Deutschland

    Tel. +49 - 7221 - 30 23 70Mobil Fax +49 - 7221 - 30 23 725

  • https://rechtsanwalt.fr/