Die Grunderwerbssteuer ist demnächst jeweils vom Erwerber zu zahlen

Am 1. November 2016 wird eine neue Regelung der Legislativmaßnahme des Senats Nr. 340/2013 GBl., über die Grunderwerbssteuer, in Kraft treten, die eine Vereinheitlichung der Pflicht zur Zahlung der jeweiligen Steuer jeweils durch den Erwerber der unbeweglichen Sache zur Folge hat.

Die Novellierung bringt auch weitere Änderungen bezüglich dieser Problematik mit sich. Zum Beispiel wird es zu einer Grunderwerbssteuerbefreiung für Gebietskörperschaften kommen, die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage bei einem Tauschgeschäft wird vereinfacht und das Institut des Bürgen für die Entrichtung der entstandenen Steuer wird aufgehoben.

Die Regierung ließ sich bei diesem neuen Gesetzesentwurf in anderen europäischen Ländern inspirieren und verspricht sich eine mögliche Preissenkung bei Immobilien sowie eine administrative Aufwandsminderung für die Steuerverwaltung von diesen Änderungen. Aufgrund dieser Novellierung wird die Steuerverwaltung die Nichtzahlung der Steuer einfacher eintreiben können, denn die Informationen über den Steuerpflichtigen können besser aufgespürt werden.

Wenn Sie nach dem Inkrafttreten der Novellierung den Erwerb einer unbeweglichen Sache planen, ist unser Steuerteam bereit, Ihnen bei der Bearbeitung der Steuererklärung zu helfen. 

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