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CBBL Rechtsanwalt und Abogado Dr. Christian Steiner, Kanzlei MIDEAST | Law, Casablanca
Dr. Christian Steiner
Rechtsanwalt und Abogado
MIDEAST | Law
Casablanca

Aktuelles zum marokkanischen Wirtschaftsrecht

Die marokkanische Wirtschaft – und ihre Währung – bleiben stabil

02.05.2018

Zwei Monate nach der Einführung eines flexibleren Wechselkursregimes für die Währung Marokkos sind die Schwankungen vor dem Hintergrund einer anhaltend positiven wirtschaftlichen Entwicklung zu vernachlässigen.

Seit dem 15. Januar 2018 herrscht in Marokko ein neues Wechselkurssystem, welches eine Schwankungsbandbreite von 5% (± 2,5%) gegenüber einem von der Zentralbank Banque Al-Maghrib täglich festzulegenden Referenzkurs gestattet. Der erlaubte Rahmen betrug bis dahin lediglich ± 0,3%. Die seit Jahren aufstrebende und sich diversifizierende Wirtschaft soll durch diesen (vom Internationalen Währungsfond (IWF) schon seit längerem empfohlenen) Schritt mittelfristig an eine vollständige Freigabe des Wechselkurses und eine konsequente Anbindung an die internationalen Märkte herangeführt werden. Dank der Direktinvestitionen der letzten Jahre in Sektoren wie der Automobil-, Luftfahrt- oder Pharmaindustrie, hat das Maghreb-Land sein Exportangebot erhöht.

Der Dirham bleibt stabil

Die seit der Freigabe zu beobachtenden Schwankungen sind moderat. So bewegt sich der Wechselkurs etwa im Verhältnis zum EUR seit dem Tag der Maßnahme zwischen 11,23 MAD und 11,35 MAD und damit nur um rund 1%. Selbst im Vergleich zum Durchschnittswert der letzten sechs Monate, also einschließlich (11,09 MAD zu einem EUR) liegen die Ausschläge nach oben (11,35) und unten (10,71) in einem Rahmen von insgesamt (!) 5,8%. Der Dirham ist an einen Währungskorb gebunden, der sich aus dem Euro (60%) und dem US-Dollar (40%) zusammensetzt. Die Währung bleibt somit grundsätzlich staatlich gelenkt, was den Einfluss sog. externer Fiskaleffekte begrenzt, den Finanzmärkten freilich grundsätzlich missfällt, die den Dirham tendenziell als zu hoch bewertet betrachten.

Marokko auf Erfolgskurs

Marokko und die internationale Finanzwelt erhoffen sich von der größeren Wechselkursflexibilität eine gesteigerte Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schockereignissen. Dies ist gerade im Hinblick auf die in letzter Zeit schwer berechenbare Entwicklung der internationalen Ölpreise angezeigt, denn Marokko muss fast das gesamte dort benötigte Erdöl importieren; aber auch zur Absorption wirtschaftlicher Schwankungen in der Europäischen Union, in die das Land 61,3% seiner Exporte verkauft. Bei einem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 4,1% im Jahr 2017 hat sich auch die Handelsbilanz des Landes positiv entwickelt; das Außenhandelsbilanzdefizit verringerte sich um 6,6% von Januar 2017 bis Januar 2018. Der neue Kurs soll außerdem die Rolle Marokkos als Finanzhub und wirtschaftliches Eingangstor nach Afrika stärken.

Die Wechselbehörde steckt den Rahmen ab

In dem Rundschreiben Nr. 1/2018 der dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellten Wechselbehörde (Office des Changes) werden für die Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen Wechselkursregimes die Bedingungen für Devisensicherungsgeschäfte, Zinssätze, Schwankungen der Basisprodukte und der damit verbundenen Risiken für Vermögenswerte oder Schulden festlegt. So müssen etwa Sicherungsgeschäfte, die von zugelassenen vermittelnden Banken auf eigene Rechnung oder im Namen ihrer Kunden durchgeführt werden, die von der Zentralbank festgelegten Bedingungen erfüllen.