Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Brasilien
CBBL Anwalt in Brasilien, Gustavo Stüssi Neves, Kanzlei Stüssi-Neves Advogados
Gustavo Stüssi Neves
Advogado
Stüssi-Neves Advogados
São Paulo, Rio de Janeiro

Aktuelles zum brasilianischen Wirtschaftsrecht

Die schrittweise Reduzierung des IOF-Satzes in Brasilien auf Wechselkurs-Operationen

04.07.2022

Die Bundessteuer auf Finanzoperationen (IOF) ist in Art. 153, Abschnitt V der Bundesverfassung geregelt und dient nicht nur der Beschaffung finanzieller Ressourcen, sondern auch der Regulierung von Marktsituationen, was eine größere Flexibilität bei der Form seiner Berechnung rechtfertigt.

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in São Paulo, Frau Patrícia Giacomin Pádua, Partnerin der Steuerrechtsabteilung, padua@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366www.stussi-neves.com

Sie ist näher geregelt durch die Verordnung Nr. 6.306/2007 kommt in 05 (fünf) Fällen zur Anwendung: Wechselkurs-Operationen, Versicherungsgeschäfte allgemein, Darlehen, Titel und Wertpapiere sowie Operationen mit Gold.

Die Steuer ist zwar bei allen vorgenannten finanziellen Transaktionen relevant, in diesem Beitrag werden wir uns jedoch nur den jüngsten Änderungen der Berechnung der Steuer in Bezug auf Wechselkurs-Operationen widmen.

Die IOF fällt in diesen Fällen bei der Übergabe oder Bereitstellung ausländischer oder heimischer Währung in Bargeld oder Dokumenten, die die Währung repräsentieren, an. Berechnungsgrundlage für die Steuer ist der Wert in Real. Die Steuer wird bei Abwicklung des Umtauschs geschuldet und der Steuersatz darf nicht mehr als 25% betragen.

Mit dem Ziel, Brasilien wirtschaftlich stärker in die internationale Gemeinschaft zu integrieren, wurde am 15. März 2022 die Verordnung Nr. 10.997 veröffentlicht, die die schrittweise Reduzierung der IOF-Sätze auf Wechselkurs-Operationen vorsieht. Mit der Reduzierung bekräftigt Brasilien seine Absicht, Mitglied der OECD zu werden.

Für die bei der brasilianischen Zentralbank registrierten Auslandsdarlehen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von bis zu 180 (einhundertachtzig) Tagen, selbst bei simultanen Operationen, wurde der Steuersatz von 6% (sechs Prozent) auf 0% (null Prozent) gesenkt. Die Reduzierung gilt ab sofort.
Die neue Verordnung regelt auch die schrittweise Reduzierung der Steuern auf Wechselkurs-Operationen für die Erfüllung der Verpflichtungen internationaler Kredit- und Debitkarten Unternehmen in den in der Verordnung genannten Fällen, sowie beim Erwerb ausländischer Währung durch Reiseschecks und das Aufladen internationaler Prepaid-Karten für Reisen ins Ausland. In diesem Fall werden sie auf folgende Sätze reduziert: 5,38% ab dem 02/01/2023; 4,38% ab dem 02/01/2024; 3,38% ab dem 02/01/2025; 2,38% ab dem 02/01/2026; 1,38% ab dem 02/01/2027 und 0% ab dem 02/01/2028.

Der Steuersatz von 0,38%, der derzeit auf Wechselkurs-Operationen allgemein anwendbar ist, wird ab dem 02/01/2029 ebenfalls auf 0% reduziert, was in der Praxis die Wettbewerbsfähigkeit Brasiliens in den internationalen Beziehungen erhöht.

Sie wünschen Beratung zum IOF-Satz in Brasilien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Gustavo Stüssi Neves und sein Team in São Paulo stehen Ihnen gerne zur Verfügung: stussi.sp@cbbl-lawyers.de, Tel. +55 - 11 - 309 366 12