Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Südafrika
CBBL Rechtsanwalt Marco Zumpt, Kanzlei Attorneys Zumpt, Kapstadt
Marco Zumpt
Rechtsanwalt
Attorneys Zumpt
Kapstadt

Aktuelles zum südafrikanischen Wirtschaftsrecht

Die südafrikanische Antwort auf COVID-19

28.04.2020

In Verbindung mit der vorsorglichen Verhängung des Ausnahmezustands am 17. März 2020 hat der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa zusammen mit seinem Kabinett eine Reihe von Entschuldungsmaßnahmen und Rettungs-Fonds angekündigt.

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herrn Rechtsanwalt Marco Zumpt, zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362, www.zumpt.co.za

Diese sollen Beschäftigten, Unternehmen und der Wirtschaft helfen, die schlimmste Zeit des Corona Virus zu überstehen. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung über die verfügbaren Hilfen und Maßnahmen:

Der Solidarity Fund in Südafrika

Die südafrikanische Regierung hat einen sogenannten Solidaritätsfonds eingeführt, um steuerfreie Spenden zu konsolidieren. Die gesammelten Gelder sollen der finanziellen Entlastung dienen - zur gezielten Unterstützung der bereits vor COVID-19 angeschlagenen südafrikanischen Wirtschaft, sowie denjenigen zu Gute kommen, denen die Pandemie ihren Lebensunterhalt entzogen hat. Der Fonds zielt darauf ab, Eigentümer von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) vor den Auswirkungen der andauernden Pandemie zu schützen. Die Hilfe soll betroffene Unternehmen bei der Beschaffung notwendiger Rohstoffe sowie der Zahlung aller Betriebs- und Gehaltskosten unterstützen. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Vorteile dieses Fonds ausdrücklich nur denjenigen zur Verfügung stehen, deren Arbeit direkt durch die Auswirkungen von COVID-19 betroffen ist. Dementsprechend sollen nur solche Unternehmen von dem Solidaritätsfonds profitieren, die lokale Produkte und Dienstleistungen herstellen oder anbieten, deren laufender Betrieb jedoch durch die Pandemie behindert wird. Die südafrikanische Regierung selbst hat 150 Millionen Rand gespendet, während andere bedeutende Beiträge die verfügbaren Mittel auf fast 2 Milliarden Rand bringen. Die Minister und einige Regierungsbeamte haben sich bereit erklärt, über drei Monate hinweg ein Drittel ihrer Gehälter beizusteuern. Das Gros der Ausschüttung soll der allgemeinen Hygiene zu Gute kommen, der direkten Unterstützung des Gesundheitssystems, der humanitären Hilfe und nicht zu Letzt den am stärksten betroffenen Haushalten und Gemeinden.

Business Growth/Resilience Facility in Südafrika

Diese Hilfsmittel stehen KMU zu, die vor Ort Hygiene- und Medizinische Produkte herstellen oder liefern, welche zur Bekämpfung von COVID-19 und zur Abflachung der Infektions-Kurve benötigt werden. Dazu gehören Produkte wie Desinfektionsmittel, Gesichtsmasken, Reinigungsmittel und Einweg-Taschentücher. Dieses Paket bietet Betriebskapital, Lagerbestände, Überbrückungsfinanzierung, Auftragsfinanzierung sowie Finanzierung für zusätzliche Ausrüstungen. Die Höhe der bereitgestellten Mittel richtet sich jeweils an dem Finanzierungsbedarf des entsprechenden Unternehmens.

C19 TERS: Der COVID-19 Entlastungsfond für Arbeitgeber in Südafrika

Der C19 TERS fällt unter den Schirm des südafrikanischen Arbeitslosenversicherungsfonds (UIF), greift jedoch unabhängig vom UIF für Arbeitgeber, die während der landesweiten Ausgangssperre finanziell nicht im Stande sind, ihren Angestellten volle Gehälter zu zahlen. Was das C19 TERS-Verfahren betrifft, so kann der Arbeitslosenversicherungsfonds (UIF) ein Unternehmen direkt finanzieren, sollte dieses aufgrund von COVID-19 für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten schließen müssen. In diesem Fall würde der UIF ein Unternehmen direkt finanzieren, indem er den betroffenen Beschäftigten einen Prozentsatz ihres Gehalts (zwischen 38% und 60%) zahlt.

Um sich zu qualifizieren, muss ein Unternehmen:

  • beim UIF registriert sein,
  • die einschlägigen UIF-Gesetze einhalten und in der Lage sein, seinen Verpflichtungen in Bezug auf die einschlägigen UIF-Gesetze nachzukommen und
  • ihre erforderlichen monatlichen Beiträge zu leisten

Wenn die Arbeitszeiten verkürzt werden, liegt die Entlastung im normalen Verlauf beim UIF.

Der Tourism Relief Fund in Südafrika

Dieser Fonds bietet einen einmaligen, begrenzten Zuschuss für KMU im Tourismussektor, um die Nachhaltigkeit betroffener Firmen während der landesweiten Ausgangssperre zu gewährleisten. Der Fonds verfügt über 200 Millionen Rand, ist aber auf 50.000 Rand pro Unternehmen begrenzt. Dieses Geld kann zur Subventionierung von Ausgaben für Fixkosten, Betriebskosten, Lieferungen und andere notwendigen Ausgaben verwendet werden.

Die Auszahlung der Mittel wird flächendeckend fair sein und den Kriterien des B-BBEE-Good Practice Kodex (Tourism Broad Based Black Economic Empowerment, B-BBEE) entsprechen.

Die folgenden Einrichtungen können sich um Unterstützung durch den Tourismus Hilfsfonds bewerben: Hotels, Ferienanlagen, Pensionen, Gästehäuser, Lodges und Jugendherbergen. Das gilt ebenso für die Gastronomie und damit verbundene Unternehmen wie Restaurants (nicht an Hotels angeschlossen), Konferenzzentren (nicht an Hotels angeschlossen), professionelle Catering Unternehmen und öffentliche Attraktionen. Ebenfalls Anspruch auf den Fonds haben Reiseunternehmen und damit verbundene Dienstleistungen wie Reiseveranstalter, Reisebüros, Fremdenführer, Autovermietungen und Busunternehmen.

Der South African Future Trust (SAFT)

SAFT will durch zinslose Darlehen, den von COVID-19 betroffenen KMU finanzielle Unterstützung anbieten. Konkret wird der Fonds den KMU-Sektor in Form eines zinslosen Darlehens mit einer Laufzeit von 5 Jahren entlasten. Dies wird berechtigten Unternehmen zugesagt, um wöchentliche Zahlungen an diejenigen Beschäftigten aufrechtzuerhalten, die Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder Einkommensverluste zu erleiden.

Qualifizierte KMU erhalten über einen Zeitraum von 15 Wochen wöchentlich ZAR 750 pro betroffenen Mitarbeiter. Um sich zu qualifizieren, muss ein KMU einen Umsatz von weniger als 25 Millionen Rand haben und die negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit des Betriebes jetzt oder in Zukunft nachweisen können.

Das Debt Relief Finance Scheme in Südafrika

Dieser Fonds wurde von „Small Business Development“ eingerichtet, um KMU für einen Zeitraum von 6 Monaten, geltend ab dem 01. April 2020, zinsgünstige Kredite zur Verfügung zu stellen. Er zielt darauf ab, bestehende Schulden und Rückzahlungen zu decken und Unternehmen bei der Rohstoffbeschaffung, der Zahlung von Gehältern und Betriebskosten derart zu unterstützen, dass es dem Cashflow-System des jeweiligen KMU entspricht.

Die KMU müssten die Auswirkungen oder potenziellen Auswirkungen von COVID-19 auf ihre Geschäftstätigkeit nachweisen und bis zum 28. Februar 2020 bei der Companies and Intellectual Property Commission (CIPC) melden. Das Unternehmen muss SARS- und UIF-konform sowie Eigentum südafrikanischer Staatsbürger sein. Die Angestellten müssen mindestens zu 70% südafrikanische Staatsbürger sein.

Antworten auf Steuererleichterungen in Südafrika für COVID-19

Die angekündigten und kürzlich erweiterten Steuererleichterungen kommen für kleine und mittelständische Unternehmen in Frage, die über ein Bruttoeinkommen von maximal 50 Millionen Rand für das zu berechnende Jahr verfügen, welches am/nach dem 1. April 2020 endet.

Das Bruttoeinkommen darf nicht zu mehr als 10% aus folgenden Einnahmen bestehen:

Dem Einkommen aus Zinsen, Dividenden, ausländischen Dividenden, Mieteinnahmen aus der Vermietung von Grundbesitz und/oder den gesamten Vergütungen eines Arbeitgebers.

  1. Die Ausweitung des Employment Tax Incentive (ETI) - Der Employment Tax Incentive (ETI) ist ein Programm, welches die Beschäftigung junger Menschen fördern soll, indem die Kosten für die Einstellung junger Menschen gesenkt werden. Die steuerlichen Maßnahmen sehen einen Lohnzuschuss von bis zu R 750 pro Monat für jeden Arbeitnehmer vor, der weniger als R 6.500 pro Monat verdient.
  2. Steueraufschub für Arbeitnehmer in Höhe von 35% der gesamten Steuerschuld eines Arbeitgebers;
  3. Vorläufiger Steueraufschub von 35% der vorläufigen Steuerschuld eines Steuerzahlers; der Aufschub der Zahlung der vorläufigen Steuerschuld ermöglicht anspruchsberechtigten Steuerzahlern einen Aufschub eines Teils der Zahlung der ersten und zweiten vorläufigen Steuerschuld an SARS, ohne dass SARS Strafen und Verzugszinsen für die verspätete Zahlung des aufgeschobenen Betrags erheben kann.
  4. Temporäre Freistellung von Abgaben für die Entwicklung von Fertigkeiten (skills development levy): Eine 4-monatige Freistellung der Unternehmen von den Beiträgen zur Weiterbildung (1 Prozent der Gesamtgehälter), um alle Unternehmen beim Cashflow zu unterstützen.
  5. Schnellverfahren für Mehrwertsteuerrückerstattungen. Kleinere Betriebe, die sich in einer Netto-Rückerstattungsposition befinden, werden vorübergehend die Möglichkeit erhalten, einmal monatlich, statt nur alle zwei Monate einen Antrag einzureichen, wodurch die Vorsteuerrückerstattung schneller freigegeben wird.
  6. Ein 3-monatiger Aufschub beim Einreichen und der ersten Zahlung der Kohlenstoffsteuer; Anmeldepflicht für und die erste Zahlung der Kohlenstoffsteuer sind bis zum 31. Juli 2020 fällig.
  7. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100 Millionen Rand pro Jahr können von Fall zu Fall direkt bei SARS einen Zahlungsaufschub für ihre Steuerzahlungen beantragen.
  8. Ein Zahlungsaufschub für die Zahlung von Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke und Tabakwaren: Aufgrund der Verkaufs-Beschränkungen von alkoholischen Getränken und Tabakwaren werden im Mai und Juni 2020 fällige Zahlungen für verbrauchssteuerpflichtige Unternehmen um 90 Tage aufgeschoben, um die Steuerzahlungen im Rahmen des Duty-at-source-Systems (Verbrauchssteuern werden am Ort der Produktion erhoben) stärker an die Einzelhandelsumsätze anzugleichen.
  9. Der Haushalt 2020 kündigte Maßnahmen zur Grundlagenerweiterung der Einkommenssteuer für Unternehmen an, indem (i) die Abzüge für Nettozinsaufwendungen auf 30 Prozent der Gewinne beschränkt werden und (ii) die Nutzung von bewerteten Verlustvorträgen auf 80 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens begrenzt wird. Beide Maßnahmen waren für das Veranlagungsjahr geplant, welches am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnt. Diese Maßnahmen werden nun auf mindestens den 1. Januar 2022 verschoben.

Sie haben weitere Fragen zu den Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen in Südafrika? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Kapstadt, Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt, berät Sie gerne: zumpt@cbbl-lawyers.de, Tel. +27 21 555 0362