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CBBL Advokátka/Partner Šárka Gregorová, Kanzlei Schaffer & Partner, Prag
Šárka Gregorová
Advokátka/Partner
Schaffer & Partner
Prag

Aktuelles zum tschechischen Wirtschaftsrecht

Direktmarketing und GDPR (DSGVO)

01.03.2018

Ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Die ab 25.05.2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung (GDPR oder DSGVO) betrifft einige alltägliche Prozesse im Unternehmen, wie beispielsweise arbeitsrechtliche Belange, die Sicherung personenbezogener Daten und Gewährleistung des IT-Schutzes auf dem vorgeschriebenen Niveau, aber auch die Implementierung geeigneter Organisationsrichtlinien und andere rechtlich relevante Dokumente.

Besonders im Blick sollten Firmen aber Prozesse haben, die für den Unternehmenserfolg von grundlegender Bedeutung sind, konkret Prozesse in Verbindung mit dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, wobei häufig Direktmarketing genutzt wird. In der Regel verfügen Unternehmen über Kontaktdaten potentieller Kunden, denen Werbe-E-Mails geschickt oder telefonische Dienstleistungs- und Warenangebote am Telefon unterbreitet werden.

Die DSGVO verbietet Direktmarketing nicht, verlangt aber die Anpassung der genannten Prozesse an die Anforderungen der DSGVO. Konkret sollten Unternehmen insbesondere folgende Fragen für sich beantworten:

  • Welcher Rechtstitel liegt der Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen zugrunde (Zustimmung vs. „berechtigtes Interesse“)?
  • In welchem Umfang werden personenbezogene Daten von Kunden im Unternehmen verarbeitet?
  • Wie kontaktiert ihr Unternehmen Kunden (per E-Mail, telefonisch)? Werden dabei alle Pflichten (z. B. Informationspflichten gemäß DSGVO) eingehalten?
  • Liegt eine Zustimmung der Kunden zur Datenverarbeitung vor? Entspricht diese Zustimmung den Vorgaben der DSGVO?

Davon ausgehend sind dann weitere Schritte erforderlich, wobei auch die in Vorbereitung befindliche ePrivacy-Verordnung ins Spiel kommt, die bestimmte mit Direktmarketing zusammenhängende Vorgehensweisen regelt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist bei Interesse gern bereit, Sie bei der Anpassung der Abläufe im Bereich des Direktmarketings an die DSGVO und ePrivacy-Verordnung zu beraten.